Ich bin alleinerziehender Vollzeit-arbeitender Vater einer 15 jährigen Tochter mit Down-Syndrom. Lt. medizinischem Dienst der DAK wurde die Pflegeperson ohne uns zu fragen unter 14 Stunden gedrückt, während ich über 14 Stunden anerkannt bekam. Dadurch war für die BFA klar, das keine Rentenversicherungspflicht bestand. Ein von uns angefertigtes Pflegetagebuch, wo die Pflegeperson auf fast 27 Stunden in der Woche kam, wurde nicht berücksichtigt.
So muss jetzt die BFA für die Fehler von DAK und medizinischem Dienst herhalten, diese wurde heute von der Pflegeperson durch einen Fachanwalt für Sozialrecht verklagt.
Wer die selben Probleme hat, oder den Ausgang des Prozesses wissen möchte kann sich gerne melden.
So muss jetzt die BFA für die Fehler von DAK und medizinischem Dienst herhalten, diese wurde heute von der Pflegeperson durch einen Fachanwalt für Sozialrecht verklagt.
Wer die selben Probleme hat, oder den Ausgang des Prozesses wissen möchte kann sich gerne melden.