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Ablehnung von Hilfsmittel

Unregistriert 02.06.2007, 14:01#1
Grüß Gott,
meine Tochter ist 15 Jahre jung und lebt seit 2 Jahren in einer anthroposophischen Einrichtung. Wir haben schon einiges gesetzlich durchboxen müssen, aber das betrifft wohl jede betroffene Mutter....
Meine Tochter ist geistig behindert und hat die Pflegestufe 2 bzw. in der Einrichtung die IV. Nach meinem Umzug in einem anderen Ortsteil habe ich nun festgestellt, dass die Süße die Dusche im Bad nicht bedienen kann. Der Hebel ist einfach zu schmal, zu fest usw. und ich muss ihr helfen, sich zu duschen, obwohl sie es täglich in ihrer Einrichtung das Duschen alleine vollbringt. Ich habe mir das nun 9 Monate angeschaut. Meine Tochter kommt alle 4 Wochen und natürlich in den Ferien d.h. 60 Tage im Jahr in sie bei mir. Nun habe ich bei der DAK den Antrag auf eine Mischbatterie sowie einen Duschrolle gestellt. Der wurde mir abgelehnt, da meine Tochter in einer Einrichtung untergebracht wäre. Ich verstehe das nicht und will es auch nicht verstehen, weil 60 Tage doch eine lange Zeit ist. Frage an Sie: Haben Sie das Problem schon einmal gehört bzw. wie würden Sie reagieren. In all den Jahren habe ich noch nie eine Sachleistung angefordert...

Liebe Grüße
Christina