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Pflegegeld und Haushaltshilfe

marg2973 22.05.2007, 20:45#1
Hallo

Ich war jetzt gut 2 Wochen im Krankenhaus. Für diese Zeit wurde mir eine Haushaltshilfe für meine beiden Kinder (Alter 10 und 8 Jahre) bewilligt. Jetzt bin ich wieder zu Hause, darf aber nach der Operation (Bauch Längsschnitt von ca. 15cm) nichts heben. Jetzt bekomme ich wieder eine Haushaltshilfe vor allem aber wegen der Behinderung meines Sohnes(8) Pflegestufe III, den ich momentan nicht versorgen kann, da ich nicht heben darf. Anschließend ist auch noch eine Reha geplant.

So jetzt zu meiner Frage: Gibt es irgendwelche Richtlinien seitens der KK in welchen belegt ist, dass das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen wird, wenn die Plegende Person ausfällt und diese durch eine Haushaltshilfe ersetzt wird? Oder wie lange so ein Ausfall ohne kürzung oder streichung des Pflegegeldes übernommen wird?

Vielleicht kann mir jemand darüber auskunft geben
Danke im vorraus
Gruß Marga
Holger 23.05.2007, 11:48#2
Hallo Marga,

habe deinen Beitrag mal eben hier rüber verschoben.

Zu deiner Frage: Soweit ich das verstehe, hat hier nicht gekürzt zu werden! Es gibt ein "Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des PflegeVG vom 10.10.2002", das die Leistungen der Pflegeversicherung kommentiert und die Grundlage ist. Dort steht im Kommentar zu §13 SGB XI (PDF-Dokument):
(2) Die Haushaltshilfe (§ 112 SGB III, § 38 SGB V, § 54 SGB IX i. V. m. § 28 SGB VI bzw. § 42 SGB VII) ist aufgrund der gesetzlichen Ausgestaltungsmodalitäten umfassend und ohne besondere Abgrenzungsregelungen zu erbringen. Sie beinhaltet generell die Versorgung des gesamten Haushalts und schließt etwa bei der Beschaffung und Zubereitung der Mahlzeiten alle üblicherweise im Haushalt zu versorgenden Personen ein. Der Inhalt der häuslichen Pflege wird nach §§ 36 bis 39 SGB XI im Gegensatz hierzu auf die im Einzelfall notwendige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung begrenzt. Wird die hauswirtschaftliche Versorgung bereits im Rahmen der Erbringung von Haushaltshilfe durch andere Sozialleistungsträger zur Verfügung gestellt, besteht keine Notwendigkeit für
eine hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der häuslichen Pflege. Diese ist dann zu § 13 SGB XI
allein auf grundpflegerische Leistungen auszurichten. Anspruch auf Pflegegeld besteht neben Haushaltshilfe.

Du musst ja im Prinzip beides trennen: Pflege und deine "üblichen Tätigkeiten" als Haushaltsvorstand wie das so schön heißt. D.h. du bekommst das Pflegegeld für die Zeit der Pflege deines Sohnes, also bei dir mehr als 5 Stunden pro Tag. Das Pflegegeld kannst du ja eben dafür verwenden, um die Pflege zu sichern. Im Kommentar zu §37 SGBXI (PDF-Dokument) in dem o.g. "Gemeinsamen Rundschreiben" wird deutlich herausgestellt:
Pflegegeld wird gezahlt, wenn der Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung (dies kann der eigene Haushalt, der Haushalt der Pflegeperson oder ein Haushalt sein, in den der Pflegebedürftige aufgenommen wurde) gepflegt wird. Unbeachtlich ist, ob die Pflege durch Angehörige, dem Lebenspartner, sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen, erwerbsmäßige Pflegekräfte oder eine vom Pflegebedürftigen angestellte Pflegeperson erbracht wird.

Also würd ich sagen: Lass dich nicht ins Boxhorn jagen! Die Kasse muss für deinen Ersatz aufkommen und das aus gutem Grund: Du musst jetzt wieder fit werden. Das wünsch ich dir und hoffe, meine Infos haben dir ein wenig geholfen.

Liebe Grüße,
Holger
marg2973 25.05.2007, 10:42#3
Danke Holger
Du hast alle meine Fragen beatwortet.
Hat mir sehr weitergeholfen
Nochmals Danke
Marga