Hallo
Ich war jetzt gut 2 Wochen im Krankenhaus. Für diese Zeit wurde mir eine Haushaltshilfe für meine beiden Kinder (Alter 10 und 8 Jahre) bewilligt. Jetzt bin ich wieder zu Hause, darf aber nach der Operation (Bauch Längsschnitt von ca. 15cm) nichts heben. Jetzt bekomme ich wieder eine Haushaltshilfe vor allem aber wegen der Behinderung meines Sohnes(8) Pflegestufe III, den ich momentan nicht versorgen kann, da ich nicht heben darf. Anschließend ist auch noch eine Reha geplant.
So jetzt zu meiner Frage: Gibt es irgendwelche Richtlinien seitens der KK in welchen belegt ist, dass das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen wird, wenn die Plegende Person ausfällt und diese durch eine Haushaltshilfe ersetzt wird? Oder wie lange so ein Ausfall ohne kürzung oder streichung des Pflegegeldes übernommen wird?
Vielleicht kann mir jemand darüber auskunft geben
Danke im vorraus
Gruß Marga
Ich war jetzt gut 2 Wochen im Krankenhaus. Für diese Zeit wurde mir eine Haushaltshilfe für meine beiden Kinder (Alter 10 und 8 Jahre) bewilligt. Jetzt bin ich wieder zu Hause, darf aber nach der Operation (Bauch Längsschnitt von ca. 15cm) nichts heben. Jetzt bekomme ich wieder eine Haushaltshilfe vor allem aber wegen der Behinderung meines Sohnes(8) Pflegestufe III, den ich momentan nicht versorgen kann, da ich nicht heben darf. Anschließend ist auch noch eine Reha geplant.
So jetzt zu meiner Frage: Gibt es irgendwelche Richtlinien seitens der KK in welchen belegt ist, dass das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen wird, wenn die Plegende Person ausfällt und diese durch eine Haushaltshilfe ersetzt wird? Oder wie lange so ein Ausfall ohne kürzung oder streichung des Pflegegeldes übernommen wird?
Vielleicht kann mir jemand darüber auskunft geben
Danke im vorraus
Gruß Marga

und hoffe, meine Infos haben dir ein wenig geholfen.