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Wohnungsrecht bei Hartz 4

Nico74 21.05.2007, 15:27#1
Eine Freundin von mir sagte, dass sie ein Recht auf eine größere Wohnung mit ihrem behinderten Kind haben. Sie leben genau wie ich im Moment von Hartz 4 und sind auf Wohungssuche. Man sagte das sie wegen der Behinderung der Tochter ein Recht auf eine Wohnung haben, eine Stufe höher.
Kann mir jemand sagen ob das die Regel ist? Gibt es da einen Paragraphen zu?
Da ich selber gerade auf Wohnungssuche bin, wäre das gut zu wissen, dann hätte ich einen größeren Spielraum.
HKBKL 23.05.2007, 14:41#2
Hallo
Kannst du mir mal sagen welche Behinderung dein Kind bzw das Kind deiner Freundin hat...
Ist es aufen Rollstuhl angewiesen? Das spielt eine große Rolle dabei.

Gruß HK
Nico74 23.05.2007, 15:11#3
Meine Freundin hat eine leicht entwicklungsverzögerte Tochter, beziehungsweise mit ADS und einen Herzfehler. Mein Kleiner ist entwicklungsverzöger, hyperaktiv und autistisch. Er braucht viel Raum um sich auszupowern, deswegen hätten wir gerne eine Wohung mit einem Garten, und ein drittes Zimmer um gefährliche oder andere wichtige Dinge für ihn unzugänglich wegschließen können. Das ist hier so nicht möglich. Gerade in der Ferienzeit ist das ein fast nicht auszuhaltender Zustand.
Ulrich 04.06.2007, 17:50#4
AW: Wohnungsrecht bei Hartz 4

Hallo,

eine befreunde Mutter (Kind sitzt im Rollstuhl, ist schwerstbehindert) zieht gerade in einen anderen Kreis um , damit hat sie dann auch eine neue Hartz4 Sachbearbeiterin. Diese gesteht ihr keine größere Wohnung zu. Ihre alte SB sagte dazu das es eben im Ermessen des SB´s liege was zugestanden wird.

Bin mal gespannt was andere dazu sagen.

U.