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Verhinderungspflege Steuer?

else 04.07.2004, 11:58#1
Hallo,
kann mir jemand von Euch sagen, ob Verhinderungspflege nun steuerpflichtig ist oder nicht. Ich habe bisher nur ein Urteil gefunden, das sich darauf bezog, dass mein Pflegegeld, das ich weiterleite nicht steuerpflichtig ist - egal an wen.
Folgender Fall: Ich möchte in einer Mutter-Kind-Gruppe 3xWo. Petö mit meinem Kind machen. Da ich noch ein zweites Kind habe, schaffe ich dass nicht alleine und würde gerne 1xWö. jemand anderen schicken, den ich dann über die Verhinderungspflege abrechne. Macht es was aus, dass das dann regelmäßig wäre, mit Fahrzeit ca. 5 Std.? Außerdem verlangt unsere jetzige Betreuerin 15,-€ je Std. (wenn mein gesundes Kind dabei ist 20,-€), die sie auch versteuert, weil sie das beruflich macht. Da mir dann das Geld nicht mehr ausreicht, überlege ich, ob ich jemand billigeren suche.
Wenn ich nun eine Hausfrau oder Studenten nehme, der sonst keine  Einnahmen hat, gelte ich dann als Arbeitgeber?
Vielen Dank
Else
HHelmutS 04.07.2004, 20:20#2
Hallo Else,

ob Einnahmen aus Verhinderungspflege steuerpflichtig sind, ist abhängig von der Höhe des, in welcher Zeit, "so erzielten" Einkommens. Ich sagen unseren Verhinderungspflegekräften immer, das sie die Einnahmen bei der Steuererklärung... wenn sie denn eine machen... angeben müssen. ( Steht ja so in der Steuererklärung drinn.. ;-) ) Ob die Einnahmen aus Verhinderungspflege dann steuerpflichtig sind, ergibt sich aus der Höhe der Einnahmen und der geleisteten Stundenzahl. Einfach zu sagen das die Einnahmen steuerfrei sind, könnte das Finanzamt im Zweifelsfall übel nehmen. Wer es genauer wissen will sollte beim Finanzamt fragen.

Ob die Pflegeperson, die Verhinderungspflege braucht, dem Verhinderungspflege leistenden gegenüber "Arbeitgeber" ist, ist soweit ich weis auch abhängig davon, lange das "Verhältnis" besteht, und wie hoch die Bezahlung ist. Wer viel zahlen muß und lange teuere Verhinderungspflege braucht sollte bei der KK (und dem Finanzamt und co.) genau nachfragen.

:-) Helmut