Hallo Ihr,
folgende Situation:
Möchten für unsere Tochter (Pflegestufe 3) längerfristig gesehen einen Kurzzeitpflegeplatz organisieren, auf den wir ab und zu zugreifen können.
Nun habe ich schon mal versucht, mich auf der Homepage meiner Krankenkasse kundig zu machen über die Kostenübernahme.
So wie ich das gelesen habe, müßten wir ZUSÄTZLICH zu den 1460 Euro Verhinderungspflege (die wir komplett für den Babysitter benötigen) Anrecht auf Kostenübernahme von Kurzzeitpflege haben?! Daß anteilig Pflegegeld abgezogen wird, ist mir klar und scheint mir auch gerechtfertigt, aber alleine davon läßt sich ja so ein Pflegeplatz nicht finanzieren.
Die Einrichtung, die in Frage kommt, ist ein Pflegeheim für geistig behinderte Kinder, die in Ferienzeiten und an Wochenenden "Gäste" aufnehmen. Man hat mir gesagt, daß sie nicht über ausgewiesene Kurzzeitpflegeplätze verfügen, sondern alles über Verhinderungspflege abrechnen.
AAAlso: Ich möchte natürlich vermeiden, daß wir nach einer Woche Aufenthalt unserer Tochter dort die gesamten 1460 Euro Verhinderungspflegegeld verbraten und für den Rest des Jahres kein Geld mehr für unseren Babysitter haben.
Werde das natürlich auch mit meiner Kasse durchsprechen, wäre aber vorab schon mal dankbar für Infos von "der anderen Seite".
lg Pauline
folgende Situation:
Möchten für unsere Tochter (Pflegestufe 3) längerfristig gesehen einen Kurzzeitpflegeplatz organisieren, auf den wir ab und zu zugreifen können.
Nun habe ich schon mal versucht, mich auf der Homepage meiner Krankenkasse kundig zu machen über die Kostenübernahme.
So wie ich das gelesen habe, müßten wir ZUSÄTZLICH zu den 1460 Euro Verhinderungspflege (die wir komplett für den Babysitter benötigen) Anrecht auf Kostenübernahme von Kurzzeitpflege haben?! Daß anteilig Pflegegeld abgezogen wird, ist mir klar und scheint mir auch gerechtfertigt, aber alleine davon läßt sich ja so ein Pflegeplatz nicht finanzieren.
Die Einrichtung, die in Frage kommt, ist ein Pflegeheim für geistig behinderte Kinder, die in Ferienzeiten und an Wochenenden "Gäste" aufnehmen. Man hat mir gesagt, daß sie nicht über ausgewiesene Kurzzeitpflegeplätze verfügen, sondern alles über Verhinderungspflege abrechnen.
AAAlso: Ich möchte natürlich vermeiden, daß wir nach einer Woche Aufenthalt unserer Tochter dort die gesamten 1460 Euro Verhinderungspflegegeld verbraten und für den Rest des Jahres kein Geld mehr für unseren Babysitter haben.
Werde das natürlich auch mit meiner Kasse durchsprechen, wäre aber vorab schon mal dankbar für Infos von "der anderen Seite".
lg Pauline

Schöne Grüße