Hallo, wir haben mal wieder ein Problem und wir hoffen es kann uns wieder jemand weiter Helfen.
Erst eimal zur Behinderung unseres Sohnes Till ( wird am 4.4. neun Jahre alt). Till hat ICP mit spastischer Diparese, Arme und Hände sind leicht betroffen. Er hat eine Schwerbehindertenausweiß mit einer 90% Schwerbehinderung und den Merkmalen G, AG und H.
In der Schule wird er von einem Zivi unterstützt, der ihm beim An- Ausziehen, Ranzen tragen Toilettengängen usw. hilft.
Nun war vor ca. 4 Wochen ein Gutachter vom MTK bei uns der überwiegend unserem Sohn fragen stellte, die Till meistens leider mit " kann ich doch alleine" beantwortet hat. Ich erklärte dann dem Gutachter, das er diese Dinge gar nicht, oder nur mit Unterstützung kann und das es Till einfach Peinlich sei, zugeben zu müssen diese Sachen nicht selber zu können. Dieses bestätigte Till dann auch am Ende der Begutachtung. Der Gutachter hat sich nur von zwei Dingen selbst überzeugt. Er bat Till sich den Knopf seiner Hose zu öffnen, das klappte zu meinem Erstaunen sogar, der Gutachter gab aber in dem Gutachten an, Till hätte die Hose wieder verschlossen und das ist nicht wahr, denn ich habe den Kopf zugemacht. Somit gab er an, Till würde das Waschen, das An und Ausziehen,die Toilettengänge, das Baden, Kämmen usw. selber Übernehmen. Der Gutachter verlangte auch noch das Till sich eine Socke aus zieht, dies hat nach mehrmaligen versuchen auch geklappt, das Anziehen aber nicht. Ansonsten hat der Gutachter Till "nur" fragen gestellt, ob er sich z.b selbst die Zähne putzt . Till hat natürlich ja gesagt, dabei kann er aus motorischen Gründen sich noch nicht einmal die Zahnpasta selber auf die Zahnbürste machen, geschweige denn sich ordentlich die Zähne zu putzen. Der Gutachter hat einfach auf die Aussagen eines achtjährigen Jungen gehört.Sich nicht selber davon überzeugt, ob er die Wahrheit sagt,obwohl ich immer wieder versichert habe, das Till diese Sachen einfach nicht kann,bzw. nur mit Ünterstützung. Das Ende vom Lied ist, das Pflegegeld ist ab März 2007 gestrichen. Wie kann es sein, das ein Mann in zwanzig Minuten, wobei er noch die meiste Zeit auf seinem Laptop rumgehackt hat ,einen achtjährigen Jungen über seine Fähigkeiten befragt,
( wobei jeder weiß, das Kinder zur Selbstüberschätzung neigen) und dann so eine Entscheidung treffen darf?
Natürlich werden wir Wiederspruch einlegen.
Wie mache ich das und was muß ich dabei schreiben.
Für jeden Tipp sind wir unendlich Dankbar.
Lg. Sandra
Hallo Sandra,
kann Dir keinen Tipp geben, wie Du Widerspruch einlegst, da bisher bei uns mit der Pflegeeeinstufung immer alles reibungslos ablief. Nehme an, es genügt, daß Du einfach schreibst: Hiermit lege ich Widerspruch ein, Begründung:...
Aber da können Dir sicher Andere im Forum genauer Auskunft geben.
Wollte Dir nur sagen, wenn das so ablief, wie Du hier kurz geschildert hast, ist das der Hammer. Laß Dir das bloß nicht gefallen.
Grüße
Pauline
Hallo Sandra,
Ja ich kenne das auch und habe auch Wiederspruch eingelegt...weil es ist ja für ein Kind " blöd "zu gestehen das man es nicht alleine kann.....Ich finde es traurig,das sie einen auch noch immer beim Pflegegeld so viel Schwierigkeiten machen.
Ich mußte mit meinem Sohn zur Amtsärztin und die hat dann alles geregelt für mich und sie sagte auch das man das Pflegegeld ja für die Pflege des Kindes nimmt und das,das Geld was man da bekommt gar nicht alles mit abgedeckt ist.
Ich sage dir leg Wiederspruch ein,kopier den Schwerbehindertenausweis und schreib deine Begründung dazu warum du ihn einlegst,schreib dazu das du wenn sie darauf bestehen ein Ärztliches Artest vom Kinderarzt holst zur Bestätigung das dein Sohn das nicht alleine hin bekommt zB Hose zu machen,Zähne putzen.
Oh man die können auch nur von A nach B denken.... mal ganz ehrlich wenn dein Sohn das alles alleine könnte,dann benötigt er ja auch kein Zivi für die Schule......die können einfach nicht nachdenken......
JA so ist das wenn wir was wollen,da müßen sie immer einen Steine in den Weg legen....wollen sparen wo sie können.
Ich drücke dir ganz doll die Daumen das du dein Pflegegeld wieder bekommst....
gruß HK
Danke für Euer Interesse. Ich habe mir das Gutachten mal genauer angesehen. Der Gutachter wiederspricht sich bei manchen Sachen selbst. Er hätte bei uns einen Arztbrief von einer Uniklinik in Mainz gelesen, die Klinik kennen wir gar nicht. Er behauptet die Spastik hätte Till nur in den Beinen. Till hat sie leider auch leicht in den Armen und Händen. Warum sonst hat er vom Schulamt einen PC in der Schule zur Verfügung gestellt bekommen..... weil das Schreiben ihm durch die Spastik schwer fällt. Das hätte bei einer richtigen Begutachtung auffallen müssen!!!! Erst schreibt er Till könne nur Watschelnt gehen und gar nicht alleine stehen und beim ankreutz Teil kann Till sich auf einmal alleine Duschen und Anziehen. Es sind so viele Sachen wo Till einfach Hilfe braucht, die der Gutachter einfach so angekreutz hat, als könne Till sie alleine, obwohl wir gar nicht drüber gesprochen haben. Meine Wut steigt und steigt. LG Sandra
Hallo Sandra,
ich würde mal eine Liste machen, wielange du für welche Hilfstätigkeiten brauchst: schreib z.B. auf: Zähneputzen mit Herrichten/Wegräumen 5 Minuten x2 = 10 Min. pro Tag usw. - als Tabelle untereinander, die Minutenangaben realistisch bis großzügig schätzen (manchmal geht es schneller, manchmal auch unendlich langsam) und dann addiere die Zeiten. Such im Internet (auch hier auf dieser Seite gibt es das glaub ich) die Zeitvorgaben der Pflegestelle und vergleiche - dann kommt am Ende raus, auf welche Pflegestufe dein Kind eingestuft werden müßtest. Diese Tabelle würde ich zusammen mit dem Widerspruch wegschicken. Ich habe das vor der letzten Begutachtung für mich vorbereitet, falls es beim Besuch Schwierigkeiten gegeben hätte (hat es nicht und ich habe es nicht gebraucht). Aber als Vorlage für Arzt, Amt etc. ist das ganz hilfreich.
Viel Glück
Disteline
Hallo Sandra,
das Wichtigste ist, dass Du innerhalb der Frist (die müsste auf dem Bescheid stehen) Widerspruch einlegst. Falls Du bis dahin die Begründung noch nicht fertig hast, schreibst Du einfach, dass sie nachgereicht wird.
Ein Pflegetagebuch ist in solchen Fällen immer sehr hilfreich...
Hallo Sandra,
na ich denke, die Sache ist eindeutig. Nimm das Ganze bloß nicht persönlich, da gibts tausend Gründe, vielleicht war der MdK nur schlecht drauf oder er hat keine Erfahrung oder oder...
Viel Glück
Pauline
Hallo Sandra!
Zum eigentlichen Thema kann ich Dir nicht weiterhelfen, Du hast hoffentlich Widerspruch eingelegt, wenn nicht, schnell tun, bevor die Frist abläuft (4 Wochen+ 3 Tage ab Datum des Poststempels auf dem Bescheid).
Es ist meiner Ansicht nach sowieso paradox, dass jemand zwar als hilflos anerkannt ist, aber Anspruch auf Pflegegeld hat er nicht.
90% Schwerbehinderung und den Merkmalen G, AG und H.
Beantrage bitte umgehend beim Versorgungsamt die Zuerkennung des Merkzeichens B, das steht ihm auch zu!!!! Es ist ein Widerspruch, dass Deinem Sohn zwar Hilflosigkeit und Einschränkung der Beweglichkeit im Straßenverkehr bescheinigt werden, aber er braucht keine Begleitung. Wer soll ihm denn ihm Notfall helfen, wenn keine Begleitung dabei ist? Fremde werden das in der Regel weder tun noch können!
B bedeutet im Übrigen nicht, dass eine Begleitung Pflicht ist, es gab dazu vor Kurzem auch eine Gesetzesänderung weil manche Leute die bisherige Formulierung falsch ausgelegt haben.
Zitat aus den Gutachterichtlinien, die zwar kein Gesetz sind, aber wie untergesetzliche Normen anzuwenden sind.
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/nachteilsausgleiche.htm
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/32.htm
32 Notwendigkeit ständiger Begleitung
(1) Für die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson nach § 145 Abs. 2 Nummer 1 SGB IX ist in Verbindung mit § 146 Abs. 2 SGB IX die Notwendigkeit ständiger Begleitung (siehe Nummer 27) zu beurteilen.
Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung der Notwendigkeit ständiger Begleitung erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen.
(2) Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G" oder "H" vorliegen) notwendig, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Dementsprechend ist zu beachten, ob bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig fremde Hilfe beim Ein und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels notwendig ist oder bereit sein muss oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z.B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind.
Da ist wohl eindeutig. Gucke bitte außerdem mal nach, ab wnn der Ausweis gültig ist! Oft wird nämlich erst ab tag der Antragsstellugn anerkannt, aber das sit Schwachsinn, viele Behinderungen sidn angeboren und selbst wenn sie z.B. plötzlich durch einen Unfall entstehen, wird niemand noch am gleichen Tag einen Ausweis beantragen.
Lies mal hier nach:
http://www.intakt.info/cgi-bin/forum/ikonboard.cgi?act=ST;f=2;t=1890
Ich habe mittlerweile das und weitere Infos in einem PDF-Dokument zum Downloaden zusammengefasst.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=274330&highlight=#274330
Ich kenne mich mit der Behinderung Deines Sohnes nicht aus, wenn tatsächlich erst ab Tag der Antragsstellung anerkannt wurde, würde ich noch die rückwirkende Anerkennung einfordern und dass mit Informatioen über die behinderung bzw. früheren Arztberichten begründen, es müsste mindestens ab Auftreten der ersten Probleme anerkannt werden, wegen denen ihr beim Arzt wart.
Ebenso sind die Ämter, Krankenkassen... laut SGB I
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/index.html
§ 13-15 zur Aufklärung, Beratung und Auskunft verplfichtet, auch über solche Dinge wie die möglichkeit einer rückwirkenden Anerkennung, aber oft wissen sie es selber nicht oder kommen ihrer Pflicht nicht nach, oft denke ich auch, sie tun es bewusst nicht, um Kosten zu sparen.
Liebe Grüße
Annette
Hallo Annette, danke schon mal für Deine Tipps werde gleich mal überall reinschauen.
Das Gutachten vom MTK habe ich mal jemanden von einer anderen Pflegeversicherung gezeigt, er war schockiert.
Das Gutachten widerspricht sich in mehreren Punkten.
In einem Zahlen sie wohl weiter in meine Rentenkasse ein, im anderen streichen sie uns das Pflegegeld.
Außerdem ist es nach §24 nicht Rechtens das Pflegegeld ohne eine Anhörung zu streichen. Sie KK ist verpflichtet das Pflegegeld so lange das Widerspruchverfahren noch läuft weiter zu zahlen.
Ich habe natürlich sofort bei der KK angerufen, die sagen man könnte die Anhörung noch nachträglich beantragen, aber das würde auch nichts ändern. Wir haben aber im Moment laut Gesetz immer noch Anspruch auf Pflegegeld.
Was sollen wir jetzt machen, einen Anwalt nehmen. Als Leihe ist man denen doch hilflos ausgeliefert.
Gruß Sandra
Hallo, ich habe Positive Neuigkeiten. Habe die KK auf ihre Rechtwiedrigkeit aufmerksam gemacht. Nun bekommen wir das Pflegegeld auf jedenfall weiter gezahlt solange das Wiederspruchverfahren läuft.
Gruß Sandra
Hallo Carmen,
das auch Pflege bei einem gesundem Kind in dem Alter anfällt ist klar. Sollte aber bei deinem Kind mehr Pflege anfallen als normal,sollte man Pflegegeld beantragen. Es wird dann die ganze Zeit der Pflege berechnet und die Zeit abgezogen die man für ein gesundes Kind benötigt.
Am besten führst du mal für dich ein Tagebuch und schaust was du so für Zeit aufwendest. Denn viele Dinge sind einem gar nicht bewusst, weil es für uns ja selbstverständlich ist.
schau mal hier, da findest du näheres
Pflegegeld
oder hier
Pflegegeld
Liebe Grüße
Yvonne
Hallo Carmen, was für eine Behinderung hat denn dein Kind???
Der MDK kommt und stellt dir Fragen über deinen Tagesablauf.
Du solltest mal einen Tag lang aufschreiben, wie die Pflege deines Kindes abläuft und wie lange du dafür brauchst. Es gibt Richtlinien für das Zähneputzen z.B werden dir 2 min. angerechnet, Duschen ........min. Laut MTK wird nur der reine Pflegeaufwand gerechnet , nicht der Betreuungaufwand. Die Zeiten werden knapp berechnet, weil es halt ein Kind ist. So wie ich das verstanden habe wird nur der Mehraufwand zu einem gesunden Kind gerechnet. Sollten sie dir das Pflegegeld ablehnen mußt du sofort Widerspruch einlegen.
Hast du schon einen schwerbehinderten Ausweiß beantragt???
Gruß Sandra