Hallo,
bin heute das erste Mal hier und habe auch schon gleich eine für mich sehr wichtige Frage. Eine Frage an die Mamis und Papis, deren Kinder privat KV bzw. PV sind.
Gehen eure Kinder in den KIGA? Wenn ja, wie habt ihr das mit den dort benötigten Hilfsmitteln (z.B. Stuhl, KiWa,) gemacht? Selbst beschafft und auch selbst bezahlt? Oder hat eure PKV eine sog. Zweitversrogung übernommen?
Dies würde mich mal brennend interessieren, weil unsere PKV hat eine Zweitversorgung abgelehnt, weil z.B. wohl unser Therapiestuhl nicht im privaten Heil- und Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist.
Für zuhause haben wir mit "hängen und würgen" eines genehmigt bekommen. Nun aber die KiGa-Zweitversrogung abgelehnt bekommen. Das private Himi-Verzeichnis und das der gesetzl. KK sei wohl verschieden. Ist das so???
Unsere PKV würde eine Zweitversrogung übernehmen, wenn ich andere Personen benennen könnte, die ebenfalls eine PKV haben, aber eine Zweitversorgung von ihrer PKV genehmigt bekommen haben. (Mann ist das kompliziert).
Sollte dies der Fall sein, könntet ihr mir euren
Bewilligungsbescheid mal zumailen? Der Name des Versicherten könne wegen des Datenschutzes unleserlich gemacht werden.
Danke euch
Gruß
Petra m.Alex (ICP, beinbetonte Tetraspastik, entwicklungsverzögert, Frontalnahtverschluß, Strabismus converges)
bin heute das erste Mal hier und habe auch schon gleich eine für mich sehr wichtige Frage. Eine Frage an die Mamis und Papis, deren Kinder privat KV bzw. PV sind.
Gehen eure Kinder in den KIGA? Wenn ja, wie habt ihr das mit den dort benötigten Hilfsmitteln (z.B. Stuhl, KiWa,) gemacht? Selbst beschafft und auch selbst bezahlt? Oder hat eure PKV eine sog. Zweitversrogung übernommen?
Dies würde mich mal brennend interessieren, weil unsere PKV hat eine Zweitversorgung abgelehnt, weil z.B. wohl unser Therapiestuhl nicht im privaten Heil- und Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist.
Für zuhause haben wir mit "hängen und würgen" eines genehmigt bekommen. Nun aber die KiGa-Zweitversrogung abgelehnt bekommen. Das private Himi-Verzeichnis und das der gesetzl. KK sei wohl verschieden. Ist das so???
Unsere PKV würde eine Zweitversrogung übernehmen, wenn ich andere Personen benennen könnte, die ebenfalls eine PKV haben, aber eine Zweitversorgung von ihrer PKV genehmigt bekommen haben. (Mann ist das kompliziert).
Sollte dies der Fall sein, könntet ihr mir euren
Bewilligungsbescheid mal zumailen? Der Name des Versicherten könne wegen des Datenschutzes unleserlich gemacht werden.
Danke euch
Gruß
Petra m.Alex (ICP, beinbetonte Tetraspastik, entwicklungsverzögert, Frontalnahtverschluß, Strabismus converges)
