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Öffentliche Petition - bitte unterstützen!!

MichaelK 24.01.2007, 11:50#1
Hallo Zusammen,

ich habe eine öffentliche Petition zu den Richtlinien der Pflegekassen und zum SGB 11 an den Bundestag eingereicht und möchte euch um eure Unterstützung bitten.
Erreichen möchte ich damit, dass die Richtlinien so abgeändert werden, dass in den Gutachten wieder der Gesamtpflegeaufwand und der Abzugswert für ein vergleichbares gesundes Kind ausgewiesen wird. Außerdem fordere ich, dass zum Bescheid für die Einstufung die Pflegebedürftigen grundsätzlich das Gutachten des MDK bzw. von Medicproof ausgehändigt bekommen, ohne das extra anfordern zu müssen, so dass die Einstufung auch nachvollziehbar wird.
Eigentlich sollte das selbstverständlich sein, aber leider ist es ja meist nicht der Fall.

Zuvor noch ein paar Regeln zum Petitionsverfahren:

1. Rechtsgrundlagen
(1) Nach Artikel 17 des Grundgesetzes (GG) hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden.

2. Eingaben
2.1 Petitionen
(1) Petitionen sind Eingaben, mit denen Bitten oder Beschwerden in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse vorgetragen werden...................
........
(4) Öffentliche Petitionen sind Bitten oder Beschwerden von allgemeinem Interesse an den Deutschen Bundestag. Sie werden im Einvernehmen mit dem Petenten auf der Internetseite des Petitionausschusses veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung erhalten weitere Personen oder Personengruppen über das Internet die Gelegenheit zur Mitzeichnung der Petition oder zur Abgabe eines Diskussionsbeitrages hierzu.

3. Petenten
(1) Das Grundrecht nach Artikel 17 GG steht jeder natürlichen Person und jeder inländischen juristischen Person des Privatrechts zu.
(2) Geschäftsfähigkeit ist zur Ausübung des Petitionsrechts nicht erforderlich; es genügt, dass der Petent in der Lage ist, sein Anliegen verständlich zu äußern. Das Petitionsrecht ist von persönlichen Verhältnissen des Petenten wie Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit unabhängig.

4. Schriftform
(1) Petitionen sind schriftlich einzureichen. Die Schriftform ist bei Namensunterschrift gewahrt.
Bei elektronisch übermittelten Petitionen ist die Schriftlichkeit gewahrt, wenn der Urheber und dessen Postanschrift ersichtlich sind und das im Internet für elektronische Petitionen zur Verfügung gestellte Formular verwendet wird (elektronischer Ersatz der Unterschrift).

Hier der Link zu meiner Petition: http://itc.napier.ac.uk/e-Petit....nID=366
Ihr könnt die Petition mitzeichnen und / oder mitdiskutieren, funktioniert so ähnlich wie ein Forum.

LG Michael
Yvonne 25.01.2007, 13:07#2
Hier ist auch noch ein Link zur öfffentlichen Pedition

um folgendes geht es:


Baurecht: Barrierefreies Bauen

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Aufnahme des grundsätzlichen Vorrangs der DIN 18025 (Barrierefreies Bauen) in das Baugesetz bei Neubauten grundsätzlich Standard wird, nicht nur in öffentlichen Gebäuden, sondern auch im privaten Bereich. Das Wissen zur Anwendung der Normen und Regeln des barrierefreien Bauens soll Planern und Handwerkern schon während der Ausbildung / des Studiums vermittelt werden. Außerdem soll es eine Aufklärungspflicht gegenüber den Bauherren über barrierefreies Wohnen geben.

Begründung:
Nicht nur alte und behinderte Menschen profitieren von barrierefreien Wohnungen, auch Familien mit Kindern oder kranke Menschen.

Gerade im häuslichen Bereich besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Diese würde beispielsweise durch das Fehlen von Schwellen verringert werden.

Nachrüstungen bzw. Umbauten im Bedarfsfall sind kostenintensiver als die Berücksichtigung der barrierefreien Norm bei Neubauten. Mangelnde finanzielle Ressourcen führen häufig zu ungewollten Umzügen in stationäre Pflegeeinrichtungen. Barrierefreiheit ermöglicht folglich einen längeren Verbleib in der angestammten Wohnung. Ein Heimaufenthalt kann in vielen Fällen sogar ganz vermieden werden. Dem Gesetzesgrundsatz: „Ambulant vor stationär“ würde dadurch deutlich besser Rechnung getragen werden.

Grundsätzliche Steigerung der Lebensqualität im häuslichen Bereich.

Sinnvoll erscheint eine staatliche Förderung analog zum energiesparenden Bauen.

Verweis auf Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, § 49, Abs. 2 (s. Erläuterungen dazu).

http://itc.napier.ac.uk/e-Petit....nID=361

Liebe Grüße

Yvonne