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Pflegestufe

Gast 23.10.2006, 18:51#1
Hallo und Bitte um Hilfe!

Am 14.08.2006 haben wir Widerspruch gegen die Pflegestufe unseres Sohnes eingelegt. Bis heute, also seit 10 Wochen liegt die Geschichte inzwischen auf Eis und niemand meldet sich bei uns.
Eine mehrfache telefonische Nachfrage bei der Pflegekasse brachte uns überhaupt nichts und man sagt uns ( recht unfrendlich ) wir sollen halt warten und man erinnert den MDK nochmals daran.
Meine frage ist jetzt eigendlich, wie lange wir eigendlich warten sollen bevor wir andere Schritte einleiten, und welche weiteren Schritte hier jetzt angebracht bzw nötig wären.
Welche Wartezeiten sind denn normal, bis zum Wiederholungsgutachten des MDKs?

Im Voraus schon mal vielen Dank und Viele Grüsse

Andi
Inge 23.10.2006, 19:46#2
Hallo Andi,
wenn sich in zwei Wochen noch niemand bei Dir gemeldet hat, dann frag doch einfach mal bei der Pflegekasse nach, wer da zuständig ist und melde Dich dort. Zehn Wochen sind schon eine sehr lange Zeit, da kann man eigentlich schon erwarten, dass die Leute mal in die Gänge kommen.
Manchmal kann man aber auch wochenlang bei verschiedenen Stellen in verschiedenen Papierstapeln zwischengelagert werden, und das ist dann nicht besonders lustig.
Gast 23.10.2006, 19:51#3
Hallo Inge,
wie oben bereits erwähnt haben wir schon mehrfach bei der Pflegekasse angerufen. Auf meine Frage ob ich vielleicht selbst mal beim MDK anrufen soll wurde ich sehr unfreundlich mit: "NEIN, ich sagte doch eben, wir werden den MDK nochmals erinnern" abgetan.

Viele Grüsse,
Andi
mandymc 23.10.2006, 21:49#4
Hallo Andi,

lass dir von der KK nicht vorschreiben ,ob du dich beim MDK melden kannst. Ich hatte das Problem auch schon,da habe ich beim MDK selbst angerufen .Dabei kam heraus das die keinen neuen auftrag von der KK hatten.Der Mdk hat sich darum gekümmert und es ging dann ganz schnell.
Gruß Mandymc
Inge 24.10.2006, 13:22#5
Hallo Andi,
dann ist das schon sehr heftig!
Wenn Du weißt, welcher MDK für Euch zuständig ist, dann würde ich dort einfach anrufen und nachfragen, ob und seit wann ein Auftrag zur Begutachtung vorliegt. Oder die Pflegekasse schriftlich auffordern, tätig zu werden und um schriftliche Antwort bitten.
Als hätte man sonst nix zu tun
Gast 01.11.2006, 08:01#6
Hallo, über einen Widerspruch muss in der Regel innerhalb von 3 Monaten entschieden werden (§ 88 Sozialgerichtsgesetz/SGG). Ich rate einen Brief zu schreiben, in welchem die Sätze steht: " Auf die Frist des § 88 SGG weise ich hin. Um Sachstandsnachricht wird gebeten. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werde ich gerichtliche Hilfe nin Anspruch nehmen."

Viel Erfolg
Karsten Beinhorn, www.beinhorn.de
*marion* 02.01.2007, 06:24#7
Hallo Andy
Und .. wie ist es bei euch ausgegangen
Hast Du dich direkt an dein zuständiges MDK wenden können & wie lief euer Bescheid ?

Neugierige Grüße