Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

SGB 9

Gast 31.07.2006, 21:18#1
Liebe Eltern,

vielleicht kann uns jemand bei einem sehr speziellen Problem weiterhelfen:
Unsere Tochter (7, 100 % SB) möchte an einem Ferienprogramm der Stadt teilnehmen.
Die Sachbearbeiterin beim LRA teilte uns mit, für ein Schulkind gelten bei der Frage der Finanzierung einer notwendigen Begleitung über das SGB 9 Einkommensanrechnungsvorschriften.
Wir müssten unsere gesamten Einkünfte, Anlagen usw. und die unserer Kinder offenlegen.

Das kann doch nicht sein, oder?

Vielen Dank

Martin
Guenther 01.08.2006, 22:45#2
Hallo Martin,

lass dir bitte von der Sachbearbeiterin die Rechtsgrundlage für ihr Auskunftsbegehren genauer benennen. Pauschal SGB IX ist zu knapp, sie sollte schon den Paragraphen angeben. Möglicherweise muss sie passen, dann sollte das Thema vom Tisch sein. Möglicherweise wird sie sich aber auf §85, Abs. 2, SGB XII berufen. Ob du um dort geforderten Erklärungen rum kommst bezweifle ich. Allerdings sind die Einkommensgrenzen wohl einigermaßen erträglich, weil deine Unterhaltsleistungen berücksichtigt werden (so hat es mir kürzlich jemand vom LRA erklärt). Sollte die Sachbearbeiterin tatsächlich auf der auf einer Einkommensprüfung bestehen solltest du überlegen ihr Ansinnen von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Du könntest http://www.frag-einen-anwalt.de probieren, eine Auskunft gibt es dort ab Euro 15,00.

Viele Grüße

Günther