Wir haben beim Landschaftsverband die stationäre Heimkostenübernahme für unseren 12-jährigen geistig behinderten Sohn beantragt. In den beigefügten Arztberichten und auch unserem Antrag wird die neben der geistigen Behinderung die Verhaltensproblematik genannt. Diese ist erheblich, aber eben begründet in der geistigen Behinderung.
Nun ist der Antrag "zuständigkeitshalber" an das Jugendamt weiter geleitet worden.
Hat jemand Erfahrung, wie es weitergeht? Was wir tun können, damit unser Sohn den auch von ihm gewünschten Platz bekommt?
Ich hoffe sehr auf baldige Antwort
Gejo
Hallo,
ich bin grad mit dem ersten Problem durch , Sozialamt oder Jugendamt. Obwohl seine geistige Behinderung im Vordergrund stand. Nachdem das Gesundheitsamt dann eingeschaltet wurde, mußte der Herr vom Sozialamt nachgeben. Nun das neue Problem, er will entscheiden welche Einrichtung, eine die ich ausgesucht hatte, hat er abgelehnt. Es ist ein ständiger Kampf, als ob es nicht schon schwer genug ist , so ein Kind zu haben. Frage ist nur wer kann uns helfen.
Gaby
Hallo Gaby (oder Gejo?),
ich verstehe noch nicht ganz, wie das jetzt gelaufen ist. So hab ich das verstanden:
Du hast also beim Sozialhilfeträger (bei euch der Landschaftsverband) die Heimaufnahme beantragt. Dieser wollte sich als nicht zuständig erklären, weil dein Sohn wegen seiner Verhaltensproblematik eher in den Bereich vom Jugendamt gefallen ist. Das wurde jetzt rückgängig gemacht und du bist wieder beim Sozialamt gelandet. Dort wollen sie jedoch keine Kostenzusage für das Heim machen, das ihr euch ausgesucht hattet.
Soweit korrekt?
Welche Begründung geben sie denn dafür, dass dein Sohn nicht in dieses Heim gehen darf? Hast du mit dem Heim schon gesprochen und würden die deinen Sohn aufnehmen und haben auch einen freien Platz?
Schreib mal noch ein bisschen mehr, damit man die Situation besser einschätzen kann.
Viele Grüße,
Holger