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Pflegezeiten bei privater Pflegeversicherung

Gast 07.06.2006, 20:44#1
Hallo,

mein Sohn (Frühchen 26.SSW) ist schon seit 8 Jahren in einer Pflegestufe. Wir hatten 125min für die Grundpflege und 30min Hauswirtschaft. Jetzt ist er 9 Jahre alt geworden. Im Internet finde ich einen Aufwand für ein gesundes gleichaltriges Kind von 30min, die Pflegeversicherung rechnet aber nach Aussage des privaten MDKs eine Zeit von 50min, somit erreichen wir 145 min für die Grundpflege zzgl. 30min Hauswirtschaft, macht also 175min. Wer weiß, wie das mit den ABbzugszeiten für gesunde Kinder ist?. Ab wann steht uns denn die Hauswirtschaftspauschale von 45min zu, mit der wir die Pflegestuf II gut schaffen würden. Ich danke schon jetzt allen, die uns helfen können. Viele Grüße Ines
Gast 08.06.2006, 12:54#2
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Hallo Ines,

der natürliche Hilfebedarf bei gesunden Kindern mit 9 Jahren liegt bei:
20 Min. Körperpflege
15 Min. Ernährung
15 Min. Mobilität
also 50 Min. Gesamt.

Zum Erreichen des Mindestzeitaufwandes für Hauswirtschaft muss ein im Vergleich zum Erwachsenen um 15 Min. höherer Zeitaufwand in der Grundpflege vorliegen.
Bei weiteren Fragen kannst Du unsere kostenlose Hotline benutzen: 0800 12 66 100.

Viele Grüße
Anke
Gast 11.06.2006, 21:49#3
Hallo Ines,
eine Abzugszeit von 50 Minuten für einen 9 jährigen erscheint mir sehr hoch gegriffen. Leider findet man ja nichts genaues im Netz, bis auf die ungenaue Angabe in den BRi für 6 bis 12 jährige (105 bis 0 Min.)
Wenn man das linear runterrechnet kommt man zwar etwa auf 50 Minuten, aber ist das sachgerecht?
Vielleicht kann ja Anke mal ihre Quelle verraten???
Die gesetzliche Regelung sieht für den hauswirtschaftlichen Bereich folgendes vor:
"Bei Kindern im Alter zwischen dem vollendeten 8. und 14. Lebensjahr kann unter den genannten Voraussetzungen in den einzelnen Pflegestufen ein bestimmter Anteil des zeitlichen Mindestwerts für den Hilfebedarf bei den hauswirtschaftlichen Verrichtungen unterstellt werden:
In der Pflegestufe I 30 Minuten, in der Pflegestufe II und III jeweils 45 Minuten""
Quelle: R i c h t l i n i e n der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (BRi)

Wenn du also die Grundpflegezeit für PS 2 (+ 15 Min.)erreicht hast, steht dir die 45 Minuten-Pauschale zu. Nach deinen Angaben hast du 145 Minuten in der Grundpflege. Das ist mehr als genug. Nötig wären nur 135 Minuten.

LG Michael
Gast 12.06.2006, 16:31#4
Hallo und vielen Dank für Eure Hilfe. Heute habe ich nochmals die Krankenkasse angerufen und die Minuten vorgerechnet. Nach zwei Stunden kam der Rückruf, daß wir ab jetzt wieder Pflegestufe 2 haben.

Sonnige Grüße

Ines Lauterbach
Gast 12.06.2006, 19:08#5
Hallo Ines,

gern geschehn. Manchmal reicht ja noch das kleine 1 mal 1 [Bild: www.intakt.info] [Bild: www.intakt.info]

LG Michael