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Pflegepauschbetrag

Manfred H 28.05.2006, 19:49#1
Ist vielleicht eine dumme Frage.
Aber was hat es damit auf sich??
Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages in Höhe von 924,-¤


Danke im voraus
Yvonne 28.05.2006, 21:06#2
Hallo Manfred,

darum geht es in den 924¤ :


Bundesfinanzhof:
Pflegepauschbetrag trotz Pflegegeld

Erhalten Angehörige Pflegegeld für kranke Familienmitglieder, darf das Finanzamt den Pflegepauschbetrag von 924 Euro im Jahr nicht streichen, wenn die Angehörigen belegen, dass sie das Pflegegeld für Ausgaben des Pflegebedürftigen verwendeten. Dies entschied der Bundesfinanzhof in München. Die Angehörigen müssten die entsprechende Verwendung des Pflegegeldes nachweisen können.

Im verhandelten Fall bekam die Tochter einer Klägerin in Pflegestufe II monatlich 800 Mark (ca. 409 Euro) Pflegegeld. Die Mutter erklärte, dass sie das Geld nur für die Tochter ausgegeben habe, zum Beispiel für sozialtherapeutische Gruppen.
Aktenzeichen: III R42/00


Liebe Grüße

Yvonne