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Pflegetätigkeit

Gast 18.05.2006, 14:23#1
Hallo, die Pflegekasse hat uns geschiedene Eltern nun getrennt angeschrieben und will die "geteilte Pflegezeit" wissen, das gemeinsame Sorgerecht haben wir, jedoch wohnt unsere Tochter bei mir und wird auch hauptsächlich dort versorgt (Stufe 2) Besuche beim Vater 14 tägig und wenn mögich eine Nacht in der Woche.....im Notfall tauschen wir auch schon mal, nun streiten wir darüber. Ich habe natürlich Bedenken, was alles bei mir abgezogen wird,,er arbeitet Vollzeit, ich Teilzeit. Da würde er doch sowieso kein Pflegegeld oder Rente bekommen? Wie sieht es mit den Ferien beim Papa aus? Wo kann man die Gesetze im SGB nachlesen? Ich muss ihm das klarmachen, dass es mir eigentlich nur schadetßß Oder?? Danke für die Hilfe, Krankenkassenformulare warten auf die Ausfüllung. Grüße antje
Yvonne 18.05.2006, 15:44#2
Hallo Antje,


also es ist schon richtig, dass dein EX keinerlei Vorteile hat wenn er Stunden angeben wird, denn wenn er über 30 Stunden in der Woche arbeitet, wird für ihn nichts zusätzlich in die Rentenkasse gezahlt. Und wenn sie zahlen würden, weil er z.B. nicht arbeiten würde, dann müsste er schon 14 Stunden in der Woche das Kind pflegen.
Schau mal hier der Link, da steht es drin. Zeige es ihm und vielleicht hat er ja die Einsicht, dass es nichts bringt wenn er was angibt und er dir damit nur schadet.
VDK

Liebe Grüße

Yvonne
Gast 20.05.2006, 14:40#3
Hallo Antje,

beim Pflegegeld spielt es ja keine Rolle; der Empfänger ist der/ die Pflegebedürftige und reicht das dann quasi nur an die Pflegeperson weiter; wie ihr und ob ihr das dann aufteikt ist allein euere Sache.
Aber bei der wöchentlichen Pflegezeit als Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge müsst ihr aufpassen, so wie Yvonne schon richtig geschrieben hat.
Rentenbeiträge erhält nur die Pflegeperson, die regelmäßig wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist. Ich weiß jetzt nicht in welcher Gruppe du bist (14 Stunden oder 21 Stunden) Ihr solltet das auf jeden Fall so aufteilen, dass du nicht unter die jeweilige Grenze kommst.
Die wöchentliche Pflegezeit bemisst sich aus Mehraufwand Grundpflege + hausw. Versorgung mal 7 Wochentage.

LG Michael