[...] Bei Kurz- und Weitsichtigkeit werden zukünftig Sehhilfen mit mehr als 6 Dioptrien von der Kasse gezahlt, bei Hornhautverkrümmung reichen mehr als 4 Dioptrien. [...]
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Brille bei schweren Sehfehlern über Krankenkasse
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Gast
Inge, du bist ja super. Was heißt das konkret ? Mein Sohn hat -4 und -5 im Brillenpass stehen. Würde er auch die Gläser von der Kasse bekommen oder nur wenn er ein BL im Ausweis hat ?
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Gast
Hallo Inge
Die Werte bziehen sich auf die Hornhautverkrümmung. die Kurzsichtigkeit ist auch bei -3.50
Aber die Behinderung ist Voraussetzung ? Oder bekommen alle das ab 18 Jahre ?
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Hallo Petra,
in dem Artikel steht, dass das für "Versicherte ab dem 18. Lebensjahr" gilt. Demzufolge müsste das also unabhängig von einer Behinderung sein. Ich bin nur gespannt, wie weit diese Kostenübernahme gilt - also ob das z.B. auch für Kunststoffgläser möglich ist.
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Gast
Mensch, das wäre für uns eine Innovation. Ich selbst habe auch eine Hornhautverkrümmung von -4,50 zumindest auf einem Auge. Auf dem anderen ist die Kurzsichtigkeit bei -3.50 links. Eigentlich müsste das Glas da noch stärker sein aber die Sehkraft liegt nur bei 1 fünfzehntel. Wann wurde das beschlossen ? Habe erst Anfang des Jahres neue Brillen bekommen. Vielleicht bekommt man noch was gezahlt ?
Danke dir dafür
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Hallo zusammen,
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10. April 2017
Anspruch auf Sehhilfen - Neuregelung tritt am 11. April 2017 in Kraft
Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung, also am Dienstag, 11. April 2017, in Kraft. Leider ist davon auszugehen, dass derzeit viele Augenärzte und Augenoptiker noch nicht über die damit verbundene Neuregelung beim Anspruch auf Sehhilfen informiert sind. Damit Sie genau über Ihre Rechte Bescheid wissen, folgt nun ein Artikel aus dem DBSV-Verbandsmagazin "Sichtweisen", Ausgabe April 2017:....
http://www.dbsv.org/aktuell/anspruch...-in-kraft.html
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LG
Monika
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Festbeträge der Kassen
Bezuschusst werden nur die Brillengläser, nicht die Fassung. Und auch bei den Gläsern bedeutet das nicht, dass die komplette Summe von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird. Hier gibt es Festbeträge für Sehhilfen, die seit 2008 gelten. Wenn der Preis über dieser von der Kasse bezahlten Grundversorgung liegt, muss die Differenz selbst gezahlt werden. Laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung reichen die Festbeträge von zehn bis maximal 112 Euro pro Glas und sind unter anderem abhängig vom Material der Gläser.
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Gast
Update: Ich brauchte ein neues Brillenglas. Da ich eine funktionelle Einäugigkeit habe, wurde von der KK dazugezahlt. Bei mir: ca. 63,- Euro. Ist bei 470,- pro Glas nicht viel, aber immerhin
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Zitat von Petra62 Beitrag anzeigenUpdate: Ich brauchte ein neues Brillenglas. Da ich eine funktionelle Einäugigkeit habe, wurde von der KK dazugezahlt. Bei mir: ca. 63,- Euro. Ist bei 470,- pro Glas nicht viel, aber immerhin
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Gast
Ja da hast du Recht. Tragisch ist, das ich erst im Oktober etztes Jahr eine neue Brille bekommen habe und die immer noch abzahle. Jetzt muss ich das neue Glas auch noch abzahlen
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