Die Frage, ob im Rahmen der Hilfsmittelversorgungen und Überprüfung der beantragten Versorgung externe Hilfsmittelberater/Hilfsmittelgutachter eingesetzt werden dürfen, gehört seit einigen Jahren zu den umstrittensten Themen. [...]
Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig: Die Krankenkassen können gemäß § 275 Abs. 3 Nr. 1 SGB V in geeigneten Fällen durch den Medizinischen Dienst (MDK) die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels prüfen lassen. Der Medizinische Dienst hat hierbei den Versicherten zu beraten. [...]
Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig: Die Krankenkassen können gemäß § 275 Abs. 3 Nr. 1 SGB V in geeigneten Fällen durch den Medizinischen Dienst (MDK) die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels prüfen lassen. Der Medizinische Dienst hat hierbei den Versicherten zu beraten. [...]