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Urteil: Abschleppen von Behindertenparkplätzen

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    Urteil: Abschleppen von Behindertenparkplätzen

    schon einige Jahre alt, aber trotzdem wichtig!

    [...] Aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts müssen die an einer Behinderung leidenden Pkw-Fahrer darauf vertrauen können, dass Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen. Daher seien solch gekennzeichnete Parkplätze stets von unberechtigt parkenden Fahrzeugen freizuhalten. In diesem Zusammenhang komme es auch nicht darauf an, ob weitere Behindertenparkplätze frei sind. [...]
    Quelle und kompletter Text: kostenlose Urteile
    Zuletzt geändert von Inge; 09.06.2014, 10:57.

    #2
    AW: Urteil: Abschleppen von Behindertenparkplätzen

    Hallo Inge,
    durch mene eigenen Handikaps habe ich einen Anspruch auf die Nutzung eines behinderten Parkplatz!
    Ich spreche immer Menschen an, die unberechtigt diese Plätze belegen.

    Situation 1
    Ist mir schon mehr mals passiert, wurde als behinderte beschimpft, ja sogar Schläge wurden mir angedroht.
    Das erste Mal war ich geschockt + so nicht mehr handlungsfähig.
    Jetz kann ich wenigsten sagen tun sie es so kann ich sie wenigstens belangen.
    Aber leider habe ich nie ein Photo dabei + Zeuge wollte keiner machen.

    Situation 2
    Angesprochene gingen einfach weg + liessen ihr Auto auf dem Behinderteplatz stehen.
    Muss eine angerufene Polizei einschreiten wenn dis der Parkplatz von einem Markt ist.

    Situation 3
    Behindertenparkplätz in der Innenstadt werden bei uns an Festen immer zweckentfremdet genutzt. Z.B. Weihnachtsmarkt, Trödelmarkt, Standplatz Maibaum

    Wie ist bei den Situation am besten zu handeln

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