Einem Therapiedreirad kann in Bezug auf erwachsene Versicherte nicht die Eigenschaft als Hilfsmittel abgesprochen werden. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vo 17.10.2012 - L 9 KR 392/10) fasst die Rechtsprechung des BSG noch einmal in übersichtlicher Weise zusammen [...]
Den kompletten Text des Urteils gibt es bei sozialgerichtsbarkeit