Der GKV-Spitzenverband erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis und (gleichzeitig handelnd als GKV-Spitzenverband der Pflegekassen) als Anlage dazu ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasste Hilfsmittel aufgeführt. Das Hilfsmittelverzeichnis gliedert sich in Anlehnung an das jeweilige Therapieziel in 33 unterschiedliche Produktgruppen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis besteht aus weiteren sechs Produktgruppen.
Auf den folgenden Seiten dieses Webportals haben Sie die Möglichkeit, direkt im Hilfsmittelverzeichnis zu recherchieren. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Recherchemöglichkeiten sowie zum Aufbau des Hilfsmittelverzeichnisses können Sie im Handbuch finden (Download per Link „Hilfe“ in der Kopfzeile).
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