Hallo, heute haben wir die Ablehnung für das Speedy Tandem für unseren Sohn Markus bekommen. Markus (13)kann nicht laufen, nicht stehen und wird zeitgleich mit einem neuen Rollstuhl versorgt, der dann an das Speedy Tandem angehangen werden soll, versorgt. Bisher sind wir mit einem handelsüblichen Hänger gefahren, im vorigen Jahr gar nicht und jetzt hat er die Kniee an den Ohren, so dass wir so nicht mehr gemeinsam Fahrrad fahren könnten.
Die Ablehung lautet u.a. so: Aus den mir vorliegenden Unterlagen ( ? letzte Begutachtung durch MDK war vor 5 Jahren) geht keine medizinische Notwendigleit aus den Unterlagen mit einem Speedy Tandem hervor. Eine aktive Mobilisierung kann nicht erfolgen, da nur eine passive Nutzung des Hilfsmittels vom Versicherten vorliegt.Ja, wenn er aktiv fahren könnte, würden wir ja wohl eine andere Fahrradmöglichkeit gewählt haben. Welche Personengruppen sind denn dann für das Speedy Tandem vorgesehen, wenn nicht die, die nicht selbst fahren können? Das Speedy hat eine Hilfsmittelnummer und ist im Leistungskatalog enthalten. Neben den hier allseits zitierten Urteilen, die insbesondere für Kinder zutreffend sind, welche Argumention könnte noch greifen?
Morgen will ich erst mal die Sachbearbeiterin anrufen und fragen, ob sie überhaupt weiß, was für ein Hilfsmittel sie für welches Krankheitsbild abgelehnt hat.
Zeitgleich haben wir Einlagen in die Schuhe verordnet bekommen. Die werden wohl auch abgelehnt, weil er eh nicht darauf stehen kann und dies dann nur passiv in den Schuhen verwendet werden können. Da wird man ja kirre...
Wer hat Ratschläge für uns? Ich wäre sehr dankbar!
Liebe Grüße Kerstin
Die Ablehung lautet u.a. so: Aus den mir vorliegenden Unterlagen ( ? letzte Begutachtung durch MDK war vor 5 Jahren) geht keine medizinische Notwendigleit aus den Unterlagen mit einem Speedy Tandem hervor. Eine aktive Mobilisierung kann nicht erfolgen, da nur eine passive Nutzung des Hilfsmittels vom Versicherten vorliegt.Ja, wenn er aktiv fahren könnte, würden wir ja wohl eine andere Fahrradmöglichkeit gewählt haben. Welche Personengruppen sind denn dann für das Speedy Tandem vorgesehen, wenn nicht die, die nicht selbst fahren können? Das Speedy hat eine Hilfsmittelnummer und ist im Leistungskatalog enthalten. Neben den hier allseits zitierten Urteilen, die insbesondere für Kinder zutreffend sind, welche Argumention könnte noch greifen?
Morgen will ich erst mal die Sachbearbeiterin anrufen und fragen, ob sie überhaupt weiß, was für ein Hilfsmittel sie für welches Krankheitsbild abgelehnt hat.
Zeitgleich haben wir Einlagen in die Schuhe verordnet bekommen. Die werden wohl auch abgelehnt, weil er eh nicht darauf stehen kann und dies dann nur passiv in den Schuhen verwendet werden können. Da wird man ja kirre...
Wer hat Ratschläge für uns? Ich wäre sehr dankbar!
Liebe Grüße Kerstin