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Speedy Tandem abgelehnt

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    Speedy Tandem abgelehnt

    Hallo, heute haben wir die Ablehnung für das Speedy Tandem für unseren Sohn Markus bekommen. Markus (13)kann nicht laufen, nicht stehen und wird zeitgleich mit einem neuen Rollstuhl versorgt, der dann an das Speedy Tandem angehangen werden soll, versorgt. Bisher sind wir mit einem handelsüblichen Hänger gefahren, im vorigen Jahr gar nicht und jetzt hat er die Kniee an den Ohren, so dass wir so nicht mehr gemeinsam Fahrrad fahren könnten.
    Die Ablehung lautet u.a. so: Aus den mir vorliegenden Unterlagen ( ? letzte Begutachtung durch MDK war vor 5 Jahren) geht keine medizinische Notwendigleit aus den Unterlagen mit einem Speedy Tandem hervor. Eine aktive Mobilisierung kann nicht erfolgen, da nur eine passive Nutzung des Hilfsmittels vom Versicherten vorliegt.Ja, wenn er aktiv fahren könnte, würden wir ja wohl eine andere Fahrradmöglichkeit gewählt haben. Welche Personengruppen sind denn dann für das Speedy Tandem vorgesehen, wenn nicht die, die nicht selbst fahren können? Das Speedy hat eine Hilfsmittelnummer und ist im Leistungskatalog enthalten. Neben den hier allseits zitierten Urteilen, die insbesondere für Kinder zutreffend sind, welche Argumention könnte noch greifen?
    Morgen will ich erst mal die Sachbearbeiterin anrufen und fragen, ob sie überhaupt weiß, was für ein Hilfsmittel sie für welches Krankheitsbild abgelehnt hat.
    Zeitgleich haben wir Einlagen in die Schuhe verordnet bekommen. Die werden wohl auch abgelehnt, weil er eh nicht darauf stehen kann und dies dann nur passiv in den Schuhen verwendet werden können. Da wird man ja kirre...


    Wer hat Ratschläge für uns? Ich wäre sehr dankbar!
    Liebe Grüße Kerstin

    #2
    AW: Speedy Tandem abgelehnt

    Hallo Kerstin,

    meistens haben die Hersteller die "griffigsten" Argumente gesammelt und stellen sie den betroffenen Menschen zur Verfügung. Frag doch dort einfach mal nach.
    Viel Erfolg!

    Kommentar


      #3
      AW: Speedy Tandem abgelehnt

      Hallo, nach Gespräch mit der Sachbearbeiterin:
      Unterlagen: sind das Rezept und der Kostenvoranschlag des Reha-Hauses und die alte Aktenlage von vor 5 Jahren
      Der Arzt hätte schließlich geschrieben, dass das Speedy zur aktiven Mobilisierung sein soll. Markus würde dies aber nur passiv nutzen. Ja, aber entweder hat der Arzt falsch formuliert und man hätte eine weitere Begründung zur Verordnung vom Arzt anfordern müssen. Oder aber doch zur aktiven Mobilisierung, weil dadurch Markus die Möglichkeit hat aktiv am Kinder - und Jugendleben oder aber am Familienleben teilzunehmen. Mobilisierung bekommt auch ein klares ja, weil er dann mobiler ist, als nur mit dem Rollstuhl und sein Aktionsradius ja größer wird. Das hier immer die Hilfestellung durch uns Eltern nötig ist, steht ja auf einem anderen Blatt und wird ja von uns geleistet.
      Wei dieses Gerät eine Hilfsnummer hat und im Hilfsmittelkatalog steht, war meine nächste Frage, für welche Personengruppen dieses denn in den Katalog aufgenomme wurde, beantwortete sie dann so: Jaja, schon für diese Personengruppe, aber nicht für Markus, weil er es ja nicht aktiv selbst nutzen kann. HÄ? Blödsinn hoch fünf! Ich soll mal darüber nachdenken, ob nicht ein Therapie-Dreirad für ihn wolle. Das hätte sie doch aber aus den Unterlagen entnehmen können, dass dies nicht geht., weil man ihn schon gar nicht darauf fixieren kann und wie bitte soll es gehen, wenn er nicht selbst treten und lenken kann. Ich renne dann nebenher und halte den Lenker, grrrh....
      Aktiv heisst doch aber auch, dass man sich den Fahrtwind um die Nase wehen lassen kann, dass man Geräusche und Natur wahrnehmen kann, das man Umwelt (Mensch und Natur ) wahrnehmen kann, will sie meinem Kind diese Erlebniswelt vorenthalten? Und so ganz nebenher: einen Rollstuhl, benutzt er doch auch nur passiv, da er ja nicht selbst steuert , sondern von uns geschoben wird.
      Sie hätten so was noch nie zu genehmigen gehabt. Meine Nachfrage: Also haben sie sich damit noch nie auseinandersetzen müssen, verneinte sie jedoch. Meine Nachfrage, ob sie denn entsprechende Urteile BSG und Rechtsgrundlagen, z.B. Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kenne, ignorierte sie und kam wieder mit nicht aktiv und so. Sie hat sich ziemlich genervt von meinen gezielten Fragen gefühlt und wurde mitunter richtig laut, da ihr die Argumentation ausging. Sie war immer kurz davor, sich im Ton zu vergreifen. Ich könne doch in Widerspruch gehen. Na darauf kann sie sich verlassen. Bin jetzt in Kontakt mit dem Hersteller und erhalte von dort Unterstützung. Und dann werde ich ihr meinen Widerspruch auch in Kopie zukommen lassen, damit sie für die Zukunft und die nächsten Kinder weiß, wie hier die Rechtslage ist.
      Ach ganz vergessen, sie fragte mich noch zwischendurch,m ob ich nicht wisse, wie teuer dieses Rad wäre. Ich fragte deshalb, ob der Preis oder die Notwendigkeit maßgeblich zur Genehmigung oder Ablehnung entscheidend wäre. Am Preis würde sie es nicht fest machen. Na, an was denn sonst? Sie verstrickte sich sehr oft in Widersprüchen und hat meine Argumentation im Widerspruch nochmal gut untermauern können.
      Ich werde berichten:


      Gruß


      Kerstin

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