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Deckenliftanlage bei KK beantragt

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    Deckenliftanlage bei KK beantragt

    Hallo Leute,

    ich habe vor einiger Zeit eine Deckenliftanlage bei der Krankenkasse beantragt. Heute bekomme ich Post von der KK mit folgender Ablehnung:

    ... In abschließender Stellungnahme stellt der MDK fest, das eine Kostenübernahme der Deckenliftanlage durch die KK nicht erfolgen kann, da für die Bereitstellung eines solchen Hilfsmittels keine Indikation besteht...

    Da frag ich mich wie die Indikation aussehen muß

    Zum allgemeinen Verständnis: Pascal, mein Sohn ist 6,5 Jahre alt und nach einem Ertrinkungsunfall vor 2 Jahren schwerstbehindert. Er ist für sein alter recht groß (ca. 130 cm) und wiegt ca. 28 kg.
    Wir leben in einem Einfamilienhaus und Pascal hat sein Zimmer im OG. Zum Transport ins EG wird er aus dem Bett in eine Sitzschale umgesetzt, welche auf einem Scalastuhl befestigt ist. Mit dem Scalamobil geht es dann die Treppe runter. Im EG setz ich ihn dann um in seinen Rollstuhl. Für dieses Umsetzen habe ich das Deckenliftsystem beantragt.

    Ich würde mich über Meinungen oder Erfahrungen von Euch freuen.

    Danke im Voraus

    PS: Werde jetzt erstmal Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen.

    Gruß und schöne Weihnachtsfeiertage an alle.

    Marika

    #2
    Hallo Leute,

    wollte Euch nur informieren, dass es sich auf jeden Fall lohnt Widerspruch einzulegen.

    Wir haben jetzt telefonisch von der KK Bescheid bekommen, dass sie den ablehnenden Bescheid zurück ziehen und wir jetzt unser Deckenliftsystem bekommen.

    Grundsätzlich kann man eigentlich sagen, dass die KK immer erst versuchen sich vor den Kosten zu drücken und diverse Hilfsmittel ablehnen.

    Ein Widerspruch lohnt sich immer und kostets nur ein paar Zeilen und eine Briefmarke.

    Ich möchte hiermit allen Mut machen nicht sofort aufzugeben und wer eine Rechtschutzversicherung hat kann auch den Klageweg gehen. Diesen wären wir jetzt auch gegangen, aber das brauchten wir ja jetzt erst mal nicht.

    Liebe Grüße
    Marika (gisibabe)

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      #3
      Mich würde interessieren, bei welcher Kranken - Pflegekasse Sie versichert sind. Ich führe einen Rechtsstreit wegen eines Deckenliftsystems beim Sozialgericht. Die Versorgung wird gegenwärtig als unwirtschaftlich abgelehnt, da eine Versorgung mit einem fahrbaren Lifter nach Auffassung der KK möglich wäre.


      herzl. Gruß

      Alban (burgilein)

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        #4
        Hallo "Burgilein"

        Wir sind bei der "Novitas Vereinigte BKK" versichert. Unsere Geschäftsstelle ist in Duisburg.

        Meine Erfahrung mit der Krankenkasse sind unterschiedlich.
        Hilfsmittel, die Pascal auf jeden Fall benötigt wie z. B. Rolli mit körperangepasster Sitzschale, sind überhaupt kein Thema. Allerdings haben die bestimmte Sanitätshäuser mit denen die zusammen arbeiten bzw. Verträge haben.

        Bei der Pflegekasse hatte ich schon so manche Probleme.

        Was muß ich unter einem fahrbaren Lifter verstehen?
        Ist das so ein Teil mit riesigem Gestell, vergleichbar mit einem Kran, den man dann in der Wohnung bzw. Haus im Weg stehen hat?

        Liebe Grüße
        Marika (gisibabe)

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          #5
          AW: Deckenliftanlage bei KK beantragt

          Zur Info: das Bundessozialgericht hat mit einer Entscheidung vom 12.06.2008, Az.: B 3 P 6/07 R folgendes zu Deckenliftanlagen entschieden:

          "Deckenliftanlagen der hier streitgegenständlichen Art zählen vielmehr zur Kategorie der Hilfsmittel, da sie von der konkreten Wohnsituation eines Versicherten unabhängig sind und trotz ihrer Befestigung an Deckenschienen bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können. Sie können im Einzelfall zur Förderung der Mobilität und damit zum Behinderungsausgleich dienen, aber auch zur Pflegeerleichterung."

          Also lohnt sich in jedem Fall die Auseinandersetzung mit der Krankenkasse

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