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Wickeltisch oder Pflegeliege

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    Wickeltisch oder Pflegeliege

    Hallo..
    Ich bin neu hier und echt froh, dass ich diese Seite gefunden habe.. Ich bin alleinerziehende Mutter, meine Tochter heißt Anna-Lena und iste trotz ihrer Behinderung ein sehr föhliches und aufgeschlossenes Mädel.
    Nun zu meiner Frage: Nach langer Diskussion mit meiner Pflegekasse wurde ein Wickeltisch fürs Bad mit der Begründung, das es kein gelistetes Hilfmittel sei, abgelehnt.
    Wer von euch hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht sagen, wo man kostengünstig so etwas bekommt, da wir Hartz4 beziehen.
    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

    #2
    AW: Wickeltisch oder Pflegeliege

    Hallo Luzi,

    herzlich Willkommen hier. Wie wäre es wenn du selbst einen baust.
    Schau mal diesen selbstgebauten Wickeltisch hat uns eine Mutter zugesandt.
    http://www.behinderte-kinder.de/spie...ickeltisch.htm

    Wir selbst haben ein höehenverstellbares Pflegebett wo ich meine Tochter in Arbeitshöhe fertig machen kann.

    Liebe Grüße

    Yvonne

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      #3
      AW: Wickeltisch oder Pflegeliege


      Hallo
      Toll ist der Wickeltisch,ich suche ja auch noch nach sowas.
      Wir haben kein Pflegebett,der Rücken von mir macht nicht mehr mit,
      bin ja auch schon etwas älter
      Danke für den Tip,versuche mal sowas selber zu bauen
      LG Carmen

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        #4
        AW: Wickeltisch oder Pflegeliege

        Hallo Carmen,

        hier schau mal, es gibt so einiges selbstgemachts bei uns auf der Seite.
        Manchmal braucht man ja nur Anregung und es kommen die Ideen

        http://www.behinderte-kinder.de/spie...hmspselbst.htm

        Liebe Grüße

        Yvonne

        PS: An alle die es lesen. Wir sind immer nach der Suche nach selbstgemachten Hilfsmitteln um es immer zu Erweitern. Wer was hat nur her damit.

        Kommentar


          #5
          AW: Wickeltisch oder Pflegeliege

          Hallo Yvonne
          Die Seite kannte ich gar nicht,müsstet ihr hier im Forum,
          noch deutlicher einbauen.
          Da sind ja sensationelle Sachen bei,zu schade ,wenn man sie nicht
          ansehen kann.
          Der Swingcart hat es mir ja angetan,das wäre was für Noah,
          dann müsste er nicht mehr auf dem Po robben.
          Einige Examplare wären was für den Wissenpreis von Galileo gewesen
          LG Carmen

          Kommentar


            #6
            AW: Wickeltisch oder Pflegeliege

            Hallo Luzi,
            dass das Hilfsmittel nicht gelistet ist wird gerne von den Krankenkassen als Argument vorgeschoben ist aber eigentlich irrelevant, da die Hilfsmittelliste KEIN abgeschlossener Katalog bzw. Positivliste ist, das wurde schon mehrfach auch von den höchsten Gerichten bestätigt.
            Es ist aber schon so, dass das Hilfsmittel die Behinderung (teilweise) ausgleichen muss oder Teilhabe ermöglichen und Gegenstände, die man (jeder) allgemein benötigt sind nicht erstattungsfähig (es sei denn sie sind speziell für behinderte Menschen angepasst, z.B. spezielle Autokindersitze). Du schreibst leider garnichts über die Art der Behinderung deiner Tochter. Kannst du bitte mal genauer schildern was und warum du es genau brauchst?

            Hast du einen schriftlichen Antrag gestellt und einen schriftlichen ablehnenden Bescheid von deiner Krankenkasse bekommen? Dann könnte man versuchen Widerspruch einzulegen oder aber das Hilfsmittel über das Sozialamt als Eingliederungshilfe zu bekommen.

            Eine Möglichkeit wäre auch zum Beispiel so ein höhenverstellbares Pflegebett, wenn es für deine Tochter denn angebracht wäre bei ihrer Behinderung.
            Ganz toll finde ich aber auch Yvonnes Vorschlag mit dem selberbauen. Da kommt es aber natürlich auch darauf an, ob man handwerkliches Geschick oder Hilfe hat und ggf. Platz.

            Wenn es nichts *spezielles* sein muss und ein handelsüblicher, normaler Wickeltisch reicht, dann gibt es in vielen Städten auch Sozialkaufhäuser oder bei den kirchlichen Gemeinden Kleider- und Möbelkammern, wo man günstig an so etwas kommt.
            Mir fällt auch noch dies hier ein:
            http://www.alles-und-umsonst.de/

            Melde dich doch bitte noch einmal.

            LG, amai
            Zuletzt geändert von amai; 15.12.2008, 16:53. Grund: Ergänzung

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              #7
              AW: Wickeltisch oder Pflegeliege

              hallo amai.
              meine tochter hat eine ICP mit spastischer tetraparese und mentale retardierung.. ich hatte persönlich bei der pflegekasse nachgefragt, einen schriftlichen antrag hab ich nicht gestellt.. ein normaler wickeltisch ist leider schon zu klein.. wie funktioniert das mit der eingliederungshilfe??

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                #8
                AW: Wickeltisch oder Pflegeliege

                Hallo Luzi,
                danke für deine Ergänzung. Aus eigener Erfahrung weiss ich garnicht, ob es *spezielle* Wickeltische gibt, das wäre schon eine Bedingung dafür, dass so etwas überhaupt übernommen werden kann, wie ich in meinem anderen Beitrag schrieb.
                Für die Übernahme eines Hilfsmittels durch die Eingliederungshilfe benötigen diese eine schriftliche Ablehnung der kranken- bzw. Pflegekasse.
                Du müsstest also auf jeden Fall einen schriftlichen Antrag stellen denn ohne einen solchen gibts auch keinen schriftlichen Bescheid.
                Da du von der Pflegekasse schriebst, nehme ich an, deine Tochter hat eine Pflegestufe?
                Ich denke du hast jetzt mehrere Möglichkeiten, die du versuchen kannst:

                1.) eine Verordnung vom Arzt für ein höhenverstellbares Pflegebett bei deiner Kasse einzureichen.

                2.)Falls es spezielle Wickeltische gibt für behinderte Menschen (leider kenne ich mich da nicht aus, kennt vielleicht wer ein solches Hilfsmittel?)stellst du den Antrag auf Übernahme eines solchen Wickeltisches, auch hier reichst du eine Verordnung des Arztes ein. Hier gibts Infos/Urteile dazu, dass nicht nur Hilfsmittel übernommen werden , die im Hilfsmittelkatalog stehen:
                http://transversalpress.info/content/view/145/12/
                und
                http://lexetius.com/1998,301
                "[...]Das BSG hat wiederholt deutlich gemacht, daß das Hilfsmittelverzeichnis nicht die Aufgabe hat, abschließend (als Positivliste) darüber zu befinden, welche Hilfsmittel der Versicherte im Rahmen der Krankenbehandlung (§ 27 Abs 1 Satz 2 Nr 3 SGB V) beanspruchen kann, sondern für die Gerichte nur eine unverbindliche Auslegungshilfe darstellt (BSG vom 23. August 1995, SozR 3-2500 § 33 Nr 16 S 72 - Lese-Sprechgerät; BSG vom 17. Januar 1996, SozR 3-2500 § 33 Nr 20 S 108 - Luftreinigungsgerät; zuletzt BSG vom 29. September 1997, 8 RKn 27/ 96, zur Veröffentlichung vorgesehen - Tandem-Therapiefahrrad). Eine den Anspruch des Versicherten ausschließende Wirkung kommt der fehlenden Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis auch nicht deshalb zu, weil nach Nr 8 der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln in der kassenärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung (Heil- und HilfsmittelRL) in der Fassung vom 17. Juni 1992, zuletzt geändert am 4. Mai 1996 (BAnz S 5188), Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet werden dürfen, sofern sie im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Die darin ausgesprochene Bindung der Ärzte an das nach § 128 SGB V allein von den Spitzenverbänden der KKn erstellte Hilfsmittelverzeichnis ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage in § 92 Abs 1 Nr 6 SGB V gedeckt. Danach sollen die Bundesausschüsse Richtlinien ua über die Verordnung von Hilfsmitteln beschließen. Nr 8 der Heil- und HilfsmittelRL enthält aber keine eigenständige Regelung der Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln durch die Bundesausschüsse, sondern nur eine Übernahme der Hilfsmittelverzeichnisse der Spitzenverbände der KKn iS einer dynamischen Verweisung. Wäre dies für den Leistungsanspruch des Versicherten verbindlich, liefe es darauf hinaus, daß die KKn letztlich über den Umfang ihrer gesetzlichen Leistungspflicht selbst entscheiden könnten. Eine gesetzliche Ermächtigung dazu ist nicht erkennbar; auf die verfassungsrechtliche Problematik einer solchen Ermächtigung braucht hier nicht eingegangen zu werden. Selbst wenn Nr 8 der Heil- und HilfsmittelRL die Ärzte an das Hilfsmittelverzeichnis bände (vgl jedoch BSG vom 5. Mai 1988, BSGE 63, 163 ff zu Nr 21h der ArzneimittelRL), hätte dies nicht zwangsläufig auch für den Leistungsanspruch des Versicherten gegen den Krankenversicherungsträger zu gelten. Denn die ärztliche Verordnung ist nicht Voraussetzung für die Versorgung mit einem Hilfsmittel, der Arztvorbehalt des § 15 Abs 1 Satz 2 SGB V gilt insoweit nicht (s § 15 Abs 3 SGB V; Noftz in: Hauck/ Haines, SGB V, § 15 RdNr 17aE, BSG Urteil vom 29. September 1997, 8 RKn 27/ 96)."
                Falls du also trotzdem einen ablehnenden Bescheid bekommst könntest du entweder dagegen Widerspruch einlegen und ggf. klagen oder beim Sozialamt mit dem ablehnenden Bescheid vorsprechen und einen Antrag auf Übernahme des Hilfsmittels im Rahmen der Eingliederungshilfe stellen (siehe auch hier: http://www.global-help.de/einglieder...rordnung.shtml).

                3.) Du könntest nach § 40 SGB XI einen Zuschuß für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes stellen.(ich nehme an, du hast eine Pflegestufe für dein Kind)
                "(4) Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen
                wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung
                der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen."

                Genaueres hierzu kannst du in den " Vereinbarungen der Spitzenverbände der Krankenkassen" finden:
                http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/us...8-07-15_1_.pdf
                § 40 wird ab Seite 146 behandelt.

                LG, amai

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                  #9
                  AW: Wickeltisch oder Pflegeliege

                  Wie handhaben das die anderen hier? Ich habe zwar auch ein höhenverstellbares Pflegebett, aber dieses lässt sich gerade durch den Motor nicht ganz nach unten fahren, sodaß man doch wieder heben muß. Also machen wir ihn im Bad fertig. Bekommt man diese Therapie-Liege ohne weiteres?

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