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Wertmarke und KFZ

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    Wertmarke und KFZ

    Hallo, nun habe ich auch mal wieder eine Frage an Euch Experten

    Meine Tochter ist ja nun 18 und nach einem gestrigen Gespräch eröffnet sich für uns nun folgende Frage.
    Sie ist im Besitz eines SBA mit 100% und den MZ: G, B und H

    Bisher bekamen wir ja zum einen die Wertmarke, die dem Ausweis beigelegt wird und zum anderen haben wir noch die KFZ-Steuerbefreiung, das Auto ist auf die Tochter angemeldet.

    Nun bekommt man ja jährlich vom Versorgungsamt eine Vorlage, wo anzukreuzen ist, was man in Anspruch nehmen kann...also Wertmarke...KFZ-STeuerbefreiung etc.pp.

    Bisher habe ich immer beides angekreuzt und das lief auch ohne Probleme.

    Wie ist das jetzt aber mit 18. Man sagte mir, dass es nun nur noch das eine oder das ander gibt, nicht mehr beides und dass man 60€ im Jahr selber bezahlen müsste....

    Hat da jemand Infos dazu?

    Lieben Dank und einen schönen Tag für Euch
    Anke

    #2
    AW: Wertmarke und KFZ

    Hallo Anke,
    ihr könnt weiterhin die Steuerbefreiung und die Freifahrt in Anspruch nehmen, das hat nichts mit dem Alter, sondern etwas mit den Merkzeichen zu tun. Sie hat ja weiterhin das *H*, das alleine ist wichtig:

    http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...echte.html#A11
    " Wer kann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden?
    Schwerbehinderte Personen, die hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG) sind, werden auf Antrag vom Finanzamt von der Kraftfahrzeugsteuer für ein ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreit. Zusätzlich können sie die Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen."

    Ob man die Wertmarke bezahlen muss hängt auch nicht vom Alter ab:
    http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...chte.html#A300
    "
    Wer erhält eine kostenlose Wertmarke?
    Folgende freifahrtberechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke auf Antrag unentgeltlich:
    schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl,
    schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H,
    Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten,
    Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten,
    Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten,
    Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB , die mindestens seit dem 01.10.1979 wegen ihrer Schädigungsfolgen die Freifahrtberechtigung haben."

    http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...chte.html#A307
    "Wie verhält sich die Freifahrt zur Kraftfahrzeugsteuerermäßigung?
    Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G oder Gl haben ein Wahlrecht zwischen Freifahrt und Kraftfahrzeugsteuerermäßigung (siehe Seite 26). Sie müssen sich daher für eine der beiden Vergünstigungen entscheiden.

    Personen mit Merkzeichen aG, H oder Bl sind dagegen sowohl freifahrtberechtigt als auch von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. "

    Auch wenn ich jetzt eine bayerische Seite zitiert habe sind das Bundesgesetze und daher auch in deinem Bundesland gültig.
    Vielleicht hat es ja etwas damit zu tun, dass jetzt andere Stellen statt der aufgelösten Versorgungsämtern zuständig sind und die eben nicht wirklich Ahnung haben.
    LG, amai

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      #3
      AW: Wertmarke und KFZ

      Hallo Amai, du bist spitze, ich danke Dir herzlichst!

      Liebe Grüße
      Anke

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