Hallo,
das Thema Orthesenschuhe, bzw. Zuzahlungen zu selbigen ist hier zwar schon einmal vor ein paar Jahren aufgetaucht, aber leider kann ich daraus nicht erkennen wie derjenige damals die Übernahme der Zuzahlung durch die Eingliederungshilfe hingekriegt hat.
Also hier die Frage:
Hat jemand Informationen, wie man (unter welchen Bedingungen) die Eingliederungshilfe für diese Gelder in Anspruch nehmen kann. Dann bitte
raus damit.
Am hilfreichsten wären Gestze (Paragraphen), die deutschlandweit gelten.
bis bald
LudgerR
das Thema Orthesenschuhe, bzw. Zuzahlungen zu selbigen ist hier zwar schon einmal vor ein paar Jahren aufgetaucht, aber leider kann ich daraus nicht erkennen wie derjenige damals die Übernahme der Zuzahlung durch die Eingliederungshilfe hingekriegt hat.
Also hier die Frage:
Hat jemand Informationen, wie man (unter welchen Bedingungen) die Eingliederungshilfe für diese Gelder in Anspruch nehmen kann. Dann bitte
raus damit.
Am hilfreichsten wären Gestze (Paragraphen), die deutschlandweit gelten.
bis bald
LudgerR