Mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen H, oder aG, oder Bl, kann ohne weitere Genehmigung in Städte mit eingerichteten Umweltzonen gefahren werden. Das Fahrzeug muss auch nicht auf die betroffene Person angemeldet sein. Als Nachweis dient die Rückseite des SBA oder der blaue Parkausweis.
