Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Hilfsmittel E-Scooter

Kirsten 25.03.2019, 10:34#1
Pressemeldung vom 21.03.2019 auf der Seite vom BSK:

Hilfsmittel E-Scooter: Sanitätshäuser müssen künftig den individuellen Bedarf ermitteln.


Der BSK begrüßt Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Im Rahmen der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses wurde auch der Abschnitt betreffend E-Scooter überarbeitet. Unteranderem sind die Hersteller verpflichtet in ihren Produktinformationen eine Freigabe des E-Scooters mit aufsitzender Person zur Mitnahme in geeigneten Linienbussen des ÖPNV zu erklären.

Hier der Auszug aus der GKV-Bekanntmachung