[...] Ein Gericht hat nun in einem Urteil bestätigt, dass eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für einen solchen Mobilitätstrainingskurs übernehmen muss. Die Krankenkasse hatte die Übernahme der Kosten für das rollstuhlfahrende Kind und eine Begleitperson zunächst abgelehnt. Die Familie nahm dennoch am Kurs teil und erhielt nun nachträglich Recht. Die Krankenkasse wurde zur Erstattung der ausgelegten Teilnahmekosten verurteilt (Urteil des SG Oldenburg vom 20.08.2014 (S 6 KR 412/12). [...]Quelle und kompletter Text: Rollstuhlfahren muss gelernt sein (PDF-Dokument)
