[...] Bei Kurz- und Weitsichtigkeit werden zukünftig Sehhilfen mit mehr als 6 Dioptrien von der Kasse gezahlt, bei Hornhautverkrümmung reichen mehr als 4 Dioptrien. [...]Quelle und kompletter Text: Kobinet-Nachrichten
Brille bei schweren Sehfehlern über Krankenkasse
Inge, du bist ja super. Was heißt das konkret ? Mein Sohn hat -4 und -5 im Brillenpass stehen. Würde er auch die Gläser von der Kasse bekommen oder nur wenn er ein BL im Ausweis hat ?
Hallo Petra,
das BL im Ausweis hat damit nichts zu tun. Soweit ich das verstehe, würden bei dieser Stärke die Kosten für die Brille nur dann übernommen, wenn er auch noch eine Hornhautverkrümmung hat.
das BL im Ausweis hat damit nichts zu tun. Soweit ich das verstehe, würden bei dieser Stärke die Kosten für die Brille nur dann übernommen, wenn er auch noch eine Hornhautverkrümmung hat.
Hallo Inge
Die Werte bziehen sich auf die Hornhautverkrümmung. die Kurzsichtigkeit ist auch bei -3.50
Aber die Behinderung ist Voraussetzung ? Oder bekommen alle das ab 18 Jahre ?
Die Werte bziehen sich auf die Hornhautverkrümmung. die Kurzsichtigkeit ist auch bei -3.50
Aber die Behinderung ist Voraussetzung ? Oder bekommen alle das ab 18 Jahre ?
Hallo Petra,
in dem Artikel steht, dass das für "Versicherte ab dem 18. Lebensjahr" gilt. Demzufolge müsste das also unabhängig von einer Behinderung sein. Ich bin nur gespannt, wie weit diese Kostenübernahme gilt - also ob das z.B. auch für Kunststoffgläser möglich ist.
in dem Artikel steht, dass das für "Versicherte ab dem 18. Lebensjahr" gilt. Demzufolge müsste das also unabhängig von einer Behinderung sein. Ich bin nur gespannt, wie weit diese Kostenübernahme gilt - also ob das z.B. auch für Kunststoffgläser möglich ist.
Mensch, das wäre für uns eine Innovation. Ich selbst habe auch eine Hornhautverkrümmung von -4,50 zumindest auf einem Auge. Auf dem anderen ist die Kurzsichtigkeit bei -3.50 links. Eigentlich müsste das Glas da noch stärker sein aber die Sehkraft liegt nur bei 1 fünfzehntel. Wann wurde das beschlossen ? Habe erst Anfang des Jahres neue Brillen bekommen. Vielleicht bekommt man noch was gezahlt ?
Danke dir dafür
Danke dir dafür

Hallo zusammen,
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10. April 2017
Anspruch auf Sehhilfen - Neuregelung tritt am 11. April 2017 in Kraft
Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung, also am Dienstag, 11. April 2017, in Kraft. Leider ist davon auszugehen, dass derzeit viele Augenärzte und Augenoptiker noch nicht über die damit verbundene Neuregelung beim Anspruch auf Sehhilfen informiert sind. Damit Sie genau über Ihre Rechte Bescheid wissen, folgt nun ein Artikel aus dem DBSV-Verbandsmagazin "Sichtweisen", Ausgabe April 2017:....
http://www.dbsv.org/aktuell/anspruch...-in-kraft.html
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LG
Monika
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10. April 2017
Anspruch auf Sehhilfen - Neuregelung tritt am 11. April 2017 in Kraft
Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung, also am Dienstag, 11. April 2017, in Kraft. Leider ist davon auszugehen, dass derzeit viele Augenärzte und Augenoptiker noch nicht über die damit verbundene Neuregelung beim Anspruch auf Sehhilfen informiert sind. Damit Sie genau über Ihre Rechte Bescheid wissen, folgt nun ein Artikel aus dem DBSV-Verbandsmagazin "Sichtweisen", Ausgabe April 2017:....
http://www.dbsv.org/aktuell/anspruch...-in-kraft.html
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LG
Monika
So ist es, das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz ist schon in Kraft getreten und Augenärzte und Augenoptiker sind über die Neuregelung nicht informiert.
Festbeträge der KassenQuelle und kompletter Text: VDK
Bezuschusst werden nur die Brillengläser, nicht die Fassung. Und auch bei den Gläsern bedeutet das nicht, dass die komplette Summe von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird. Hier gibt es Festbeträge für Sehhilfen, die seit 2008 gelten. Wenn der Preis über dieser von der Kasse bezahlten Grundversorgung liegt, muss die Differenz selbst gezahlt werden. Laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung reichen die Festbeträge von zehn bis maximal 112 Euro pro Glas und sind unter anderem abhängig vom Material der Gläser.
Update: Ich brauchte ein neues Brillenglas. Da ich eine funktionelle Einäugigkeit habe, wurde von der KK dazugezahlt. Bei mir: ca. 63,- Euro. Ist bei 470,- pro Glas nicht viel, aber immerhin 

Zitat von Petra62Update: Ich brauchte ein neues Brillenglas. Da ich eine funktionelle Einäugigkeit habe, wurde von der KK dazugezahlt. Bei mir: ca. 63,- Euro. Ist bei 470,- pro Glas nicht viel, aber immerhin
Super, dass das mit der Bezuschussung bei dir geklappt hat. Aber der Eigenanteil ist immer noch verdammt hoch.
Ja da hast du Recht. Tragisch ist, das ich erst im Oktober etztes Jahr eine neue Brille bekommen habe und die immer noch abzahle. Jetzt muss ich das neue Glas auch noch abzahlen 

Das ist heftig Petrag
. Es ist eine Schande, das so wichtige Hilfsmittel so wenig bezuschusst werden.
. Es ist eine Schande, das so wichtige Hilfsmittel so wenig bezuschusst werden.