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Brille bei schweren Sehfehlern über Krankenkasse

Inge 18.02.2017, 13:07#1
[...] Bei Kurz- und Weitsichtigkeit werden zukünftig Sehhilfen mit mehr als 6 Dioptrien von der Kasse gezahlt, bei Hornhautverkrümmung reichen mehr als 4 Dioptrien. [...]
Quelle und kompletter Text: Kobinet-Nachrichten
Gast 18.02.2017, 17:58#2
Inge, du bist ja super. Was heißt das konkret ? Mein Sohn hat -4 und -5 im Brillenpass stehen. Würde er auch die Gläser von der Kasse bekommen oder nur wenn er ein BL im Ausweis hat ?
Inge 18.02.2017, 19:27#3
Hallo Petra,

das BL im Ausweis hat damit nichts zu tun. Soweit ich das verstehe, würden bei dieser Stärke die Kosten für die Brille nur dann übernommen, wenn er auch noch eine Hornhautverkrümmung hat.
Gast 18.02.2017, 19:39#4
Hallo Inge
Die Werte bziehen sich auf die Hornhautverkrümmung. die Kurzsichtigkeit ist auch bei -3.50
Aber die Behinderung ist Voraussetzung ? Oder bekommen alle das ab 18 Jahre ?
Inge 19.02.2017, 10:30#5
Hallo Petra,
in dem Artikel steht, dass das für "Versicherte ab dem 18. Lebensjahr" gilt. Demzufolge müsste das also unabhängig von einer Behinderung sein. Ich bin nur gespannt, wie weit diese Kostenübernahme gilt - also ob das z.B. auch für Kunststoffgläser möglich ist.
Gast 21.02.2017, 20:03#6
Mensch, das wäre für uns eine Innovation. Ich selbst habe auch eine Hornhautverkrümmung von -4,50 zumindest auf einem Auge. Auf dem anderen ist die Kurzsichtigkeit bei -3.50 links. Eigentlich müsste das Glas da noch stärker sein aber die Sehkraft liegt nur bei 1 fünfzehntel. Wann wurde das beschlossen ? Habe erst Anfang des Jahres neue Brillen bekommen. Vielleicht bekommt man noch was gezahlt ?
Danke dir dafür ;-)
werner62 11.04.2017, 14:28#7
Hallo zusammen,
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10. April 2017
Anspruch auf Sehhilfen - Neuregelung tritt am 11. April 2017 in Kraft

Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung, also am Dienstag, 11. April 2017, in Kraft. Leider ist davon auszugehen, dass derzeit viele Augenärzte und Augenoptiker noch nicht über die damit verbundene Neuregelung beim Anspruch auf Sehhilfen informiert sind. Damit Sie genau über Ihre Rechte Bescheid wissen, folgt nun ein Artikel aus dem DBSV-Verbandsmagazin "Sichtweisen", Ausgabe April 2017:....

http://www.dbsv.org/aktuell/anspruch...-in-kraft.html

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LG
Monika
Kenni 12.04.2017, 06:15#8
So ist es, das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz ist schon in Kraft getreten und Augenärzte und Augenoptiker sind über die Neuregelung nicht informiert.
Inge 30.05.2017, 09:00#9
Festbeträge der Kassen

Bezuschusst werden nur die Brillengläser, nicht die Fassung. Und auch bei den Gläsern bedeutet das nicht, dass die komplette Summe von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird. Hier gibt es Festbeträge für Sehhilfen, die seit 2008 gelten. Wenn der Preis über dieser von der Kasse bezahlten Grundversorgung liegt, muss die Differenz selbst gezahlt werden. Laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung reichen die Festbeträge von zehn bis maximal 112 Euro pro Glas und sind unter anderem abhängig vom Material der Gläser.
Quelle und kompletter Text: VDK
Gast 12.07.2017, 18:50#10
Update: Ich brauchte ein neues Brillenglas. Da ich eine funktionelle Einäugigkeit habe, wurde von der KK dazugezahlt. Bei mir: ca. 63,- Euro. Ist bei 470,- pro Glas nicht viel, aber immerhin ;-)
Muschel 24.07.2017, 11:04#11
Zitat von Petra62
Update: Ich brauchte ein neues Brillenglas. Da ich eine funktionelle Einäugigkeit habe, wurde von der KK dazugezahlt. Bei mir: ca. 63,- Euro. Ist bei 470,- pro Glas nicht viel, aber immerhin ;-)

Super, dass das mit der Bezuschussung bei dir geklappt hat. Aber der Eigenanteil ist immer noch verdammt hoch.
Gast 24.07.2017, 11:09#12
Ja da hast du Recht. Tragisch ist, das ich erst im Oktober etztes Jahr eine neue Brille bekommen habe und die immer noch abzahle. Jetzt muss ich das neue Glas auch noch abzahlen :-(
Muschel 24.07.2017, 11:16#13
Das ist heftig Petrag :-(. Es ist eine Schande, das so wichtige Hilfsmittel so wenig bezuschusst werden.