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Anspruch auf Dreirad auch noch mit 17 Jahren

Inge 10.02.2015, 07:19#1
Spezialrad für Down-Syndrom-Kind noch mit 17 Jahren

Das SG Heilbronn hat einer 17-Jährigen mit Down Syndrom ein spezielles Dreirad zugesprochen, damit sie an Fahrradausflügen mit der Familie teilnehmen kann. Das Gericht stellte sich mit seiner Einzelfallentscheidung gegen ein Urteil des BSG, wonach eine Versorgung nur für Kinder bis 15 Jahren in Betracht komme. [...]
Die Kasse wolle vor dem Landessozialgericht in Berufung gehen, so der Richter des Sozialgerichts.
Quelle und kompletter Text: Legal Tribune Online