Die Frage, ob im Rahmen der Hilfsmittelversorgungen und Überprüfung der beantragten Versorgung externe Hilfsmittelberater/Hilfsmittelgutachter eingesetzt werden dürfen, gehört seit einigen Jahren zu den umstrittensten Themen. [...]Quelle und kompletter Text: Hartmann-Rechtsanwälte-Blog
Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig: Die Krankenkassen können gemäß § 275 Abs. 3 Nr. 1 SGB V in geeigneten Fällen durch den Medizinischen Dienst (MDK) die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels prüfen lassen. Der Medizinische Dienst hat hierbei den Versicherten zu beraten. [...]
Einsatz externer Hilfsmittelberatern unzulässig
AW: Einsatz externer Hilfsmittelberatern unzulässi
Der Petitionsausschuss unterstützt die Absicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die Praxis des Einsatzes von externen Hilfsmittelberatern durch die gesetzlichen Krankenkassen zu überprüfen und gegebenenfalls gesetzlich neu zu regeln. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine Petition mit der Forderung nach Unterbindung des Einsatzes externer Hilfsmittelberater an das BMG zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.Kompletter Text: Deutscher Bundestag
