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Recht auf Rehabuggy ?

gabriela 30.05.2013, 21:05#1
Hallo Ihr lieben,ich habe da mal eine Frage: mein Sohn wird nächsten Monat 4 Jahre alt, er hat den Schwerbehindertenausweis mit 50% und Merkzeichen G und B sowie die Pflegestufe 1.Meine Frage nun ist da er nicht richtig läuft ,er kann zwar laufen wackelt und zappelt aber nach kurzer zeit oder setzt sich hin und geht nicht weiter was sehr belastend ist gerade wenn ich einkaufen muss oder wichtige Dinge erledige hat er Anspruch auf einen Rehabuggy ???? die im DBZ wollen keinen genehmigen da sie sagen er soll laufen natürlich soll er das und das machen wir auch aber immer geht das nicht.Er wiegt gute 20 Kg und ist 110 cm groß sein jetziger Buggy kippt ist dem Gewicht und der Größe nicht gewachsen ich bekomme auch keinen geeigneten Buggy der bezahlbar sein würde für seine Größe und Gewicht.
Lieben Gruß
gabriela
zippe 01.06.2013, 10:37#2
AW: Recht auf Rehabuggy ?

Hallo Gabriela,

das ist aber auch eine wirklich schwierige Situation. Vielleicht begründest Du den Bedarf auch mal damit, dass Ihr längere Spaziergänge mit der Familie machen wollt, der Sohn da nicht mithalten kann und zum Tragen zu schwer ist. Etwas Hartnäckigkeit hilft da vielleicht weiter.

Falls Ihr gar keine Chance habt, ist eine andere Möglichkeit die Suche eines gebrauchten Buggys: entweder ein Vorführgerät Eures SaniHauses oder die Suche über Flohmärkte im Internet. Da findet man auch günstige Geräte (zB Ebay)
gabriela 04.06.2013, 23:08#3
AW: Recht auf Rehabuggy ?

Hallo Zippe,
ganz lieben Dank für deine Antwort, ich habe mir einen Termin mit dem Oberarzt geben lassen und werde das mit ihm abklären mal sehen :gruebel: hartnäckig werde ich dann auf jeden Fall sein ;-) drück mir mal ganz fest den Daumen:-D
lieben Gruß
Gabriela