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KFZ-Zulassung

bubblegum 22.11.2004, 12:49#1
Hallo,
Unser Auto ist auf Nicole zugelassen, aber ich mache trotzdem Fahrten ohne sie. Kann sie ja auch nicht ständig mitnehmen. Wer kontrolliert denn überhaupt ob man mit Kind unterwegs ist oder nicht? Mein Sohn Marco muss alle viertel Jahre zum Block nach Priwall wo ich ihn dann hinfahre bzw.abhole. Wäre es sonst günstiger die KM extra abzurechnen und ein Fahrtenbuch oder so was zu führen?
Ulrich 23.11.2004, 12:40#2
Hallo bubblegum,

genaugenommen darfst du tatsächlich mit dem auf deine Tochter zugelassenen Auto nur Fahrten mit ihr oder für sie durchführen. Dies wird natürlich nicht ständig kontrolliert, aber bei einer zufälligen KFZ-Kontrolle könnte es auffallen.
Dem Finanzamt kann es aber auch bei der Steuererklärung auffallen.
Wenn ihr Fahrten für das Kind absetzt (je nach GdB bis zu 15000 km pro Jahr) aber auch Fahrtkosten zur Arbeit (Werbungskosten), kann dem Finanzamt auffallen das ihr eventuell nur KFZ habt.
Die Zulassung aufs Kind spart aber eben die KFZ-Steuer für die auch das FA zuständig ist.
Ob das FA dies gegencheckt weis ich nicht, da es aber eine Behörde ist, und die immer an unser Geld wollen, wäre genau dies möglich.

Ulrich
Kirsten1 30.08.2005, 13:33#3
Hallo,
es stimmt schon das man nur fahrten mit oder für das Kind machen darf.Ich habe immer irgendetwas im Auto(z.bsp.Windeln...) und somit immer einen Grund warum ich ohne Kind unterwegs bin.Ausserhalb der Geschäftszeiten muss man eben in die Notfallapotheke.
Liebe Grüsse
Kirsten
Gast 03.01.2006, 22:52#4
Es gibt aber auch die Möglichkeit, das man das Auto auf das Kind anmeldet (wegen Vergünstigungen bei Fahrzeugkauf) und trotzdem steuern zahlt. Aber die Möglichkeit wolltet ihr wahrscheinlich nicht hören, oder? Mir ist die Sache einfach zu heiß, außerdem gibt es doch nun eigentlich wirklich jede Menge Vergünstigungen (die man real nutzen kann) ohne mit dem Gesetz ins Gehege kommt. Alle jammern und schimpfen über die Sozialschmarotzer, aber eigentlich sind wir es dann auch, wenn wir das machen.

Ich habe immer über Bekannte Muko.-Tochter geschimpft, die Tochter recht fit, super selten mit Auto unterwegs und das Auto auf sie zugelassen und Steuer- bzw. und Versicherungsvergüstigungen eingesackt. Ich werde es ihnen nicht gleichtun.....

Wahrscheinlich mache ich mir mit dieser Mail keine Freunde, aber es ist nun mal die Wahrheit.

Gruß Michaela

P.S.: Einzig und allein die Kaufvergünstigung von 15 % von VW haben wir rausgeboxt, aber schließlich hätten wir auch nie einen T5 gekauft, wenn wir Timo nicht hätten. [Bild: www.intakt.info]
Lachenderengel 07.12.2006, 12:35#5
Für Micha,

ich bezeichne mich nicht als Sozialschmarotza nur weil unser Auto auf unsere Tochter läuft....
Man hat mit einem schwerkranken Kind so viele Ausgaben die mit Sicherheit nicht mit dem auszugleichen ist was man an Förderung(Pflegegeld etc.)bekommt...
Ich werde in den negsten Jahren nicht arbeiten können aber wir bekommen keine Soziale unterstützung von irgendwelchen Ämtern und da ist die KFz Steuer doch ein kleiner Trost oder?
Gast 08.12.2006, 17:17#6
Der Thread hier ist schon uralt und hat nen riesigen Bart :-) Aber dennoch unterstütze ich die Aussage von Lachenderengel zu 100% !

Gruß
Harald
Gast 30.01.2007, 18:58#7
Hallo, also wir haben auch das Fam. Auto auf unseren Sohn angemeldet. Da wir ziemlich Ländlich wohnen sind wir aber auf einen Zweitwagen angewiesen ,damit fährt mein Mann zur Arbeit oder wir benutzen ihn, wenn unser Sohn nicht dabei ist.
Denn wie soll man die Fahrt zur Arbeit begründen? Also uns ist die Sache auch zu heiß. Man kann nämlich, wenn man erwischt wird , wegen Steuerhinterziehung angelappt werden.
HKBKL 22.03.2007, 19:40#8
Hallo bubbelgum
Ich habe auch mein Auto auf meinem Sohn angemeldet um die KFZ Steuern zu sparen...ich finde auch man hat genug ausgaben für eine behindertes Kind....und es wird nun mal auch nicht alles günstiger....ich finde es ist keine schande und man ist kein sozialschm...... wenn man dies tut.....
uns schenkt auch keiner was.....
Gruß HK
dragonflyer 18.04.2007, 21:21#9
Wenn das KFZ auf das behinderte Kind angemeldet ist wegen der Steuerbefreiung, darf man das Auto auch zur Arbeit nehmen.
Das Kind muss nicht immer mit sein.
Grundsätzlich gilt, für alles was für die Haushaltsführung (das betrifft also auch Einkäufe) des Behinderten notwendig ist oder auch zur Unterhaltssicherungdes Behinderten notwendig ist, ist erlaubt. Betreffs der Unterhaltssicherung des behinderten Kindes zählt auch die Arbeit eines Elternteiles!!
Yvonne 18.04.2007, 21:34#10
Hallo DRagonflayer,

ein herzliches Willkommen hier im Forum.
Hast du darüber was schriftliches?
Denn so wird es einen von den Ämtern nicht erzählt und habe es so auch noch nirgends gefunden.

Liebe Grüße

Yvonne
dragonflyer 19.04.2007, 14:21#11
Gefunden habe ich es mal bei der Recherche wegen Pflegeversicherung und geistig behindertes Kind.

War da durch Zufall auf einer Seite von Eltern von Kindern mit Trisomie 21 gestoßen. Die Web-Seite hab ich für meine ehemalige Pflegemutter versucht wieder zu finden,leider bisher nicht gefunden. Aber ich werde mal in meinen Gesetzbüchern nachforschen.

Achso, ich bin Tanja und Mutter von 2 "kranken" Kindern. Mein Sohn ist geistig behindert (vermutlich bedingt durch eine generalisierte mäßige Hirn-Athropie unbekannter Herkunft) und einer Tochter mit Essentieller Thrombozythämie(eine extrem seltene Knochenmarkserkrankung, vor allem bei Kindern extrem selten).

Wie gesagt, ich werde mal meine Gesetzbücher malträtieren müssen
Kirsten 30.04.2007, 23:21#12
Hallo und guten Abend,

ich finde die Diskussion um die Steuerbefreiung des KFZ sehr interessant. Wir haben auch die Steuerbefreiung in Anspruch genommen, aber nur in der Zeit, als unser Sohn wirklich immer mit im Auto war. Heute, wo er von 7 Uhr 45 bis 16 Uhr auch auf Kosten der Stadt und des Bezirks in der Schule bzw. Tagesstätte ist, fällt mir der Begriff Mehraufwand und damit die Begründung für einen Nachteilsausgleich irgendwie schwer. Natürlich habe ich mir mein Schicksal nicht ausgesucht. Den Mehraufwand der anfallenden Fahrten mache ich dann bei dem Steuerausgleich geltend. Auch für meinen „gesunden“ Sohn habe ich viele Fahrten gerne und freiwillig durchgeführt. Der wurde auch nicht auf Kosten des Bezirks zur Schule und wieder nachhause gebracht. Ich bin froh, dass es diesen Service gibt. Viele KM verfahre ich mit dem Familienauto im Sinne des Ehrenamtes. D.h. ich arbeite an der Basis mit, wo es um den täglichen Kampf um Kürzungen, Senkungen im sozialen Bereich geht. Dabei und dafür habe ich noch nie auf die gefahrenen KM geschaut. Würde das jeder tun, gebe es vielleicht kein Ehrenamt mehr und dann würden es bald, wie es vor 1970 noch selbstverständlich war gar keine Hilfen mehr geben.
Wenn man das Auto auf den Namen des Kindes zugelassen hat, ist man verpflichtet, zum Finanzamt zu gehen um den Stempel „Steuerbefreit“ eintragen zu lassen.
Manchmal holt einen der lockere Umgang mit der Steuerbefreiung auch schnell ein. Spätestens wenn es um die Aufnahme in ein Wohnheim geht, dann zählt nämlich das Auto als persönlicher Besitz des Kindes und wird zur Finanzierung mit herangezogen.
Mein Beitrag ist nicht als Angriff zu sehen. Wie gesagt, auch wir hatten das Auto, solange unser Kind immer dabei war, auf ihn zugelassen. Heute zahle ich und bin froh, dass ich es kann bzw. unser Einkommen langt, denn auch ich kann aufgrund der Behinderung unseres Kindes nicht berufstätig sein, die 130€ Steuern im Jahr und habe ein reines Gewissen. Dafür nehme ich mir die Zeit an Stellen zu kämpfen, wo es schon um ein, auch noch künftig lebenswertes Leben unser „Besonderen Kinder“ geht.
Bestimmt kommt jetzt der eine oder andere Kommentar dazu. So soll es sein, dafür leben wir ja auch in einer Demokratie.
Viele Grüße
Kirsty
dragonflyer 04.05.2007, 11:06#13
Hallo Allerseits!
Den Mehraufwand der anfallenden Fahrten mache ich dann bei dem Steuerausgleich geltend.
Dafür müßte man erst mal soviel Steuern zahlen müssen, das man es von der Steuer absetzen kann....

Unser Sohn hat momentan noch kein Kennzeichen, dafür klage ich seit einem Jahr vor dem Sozialgericht in Duisburg, es zieht sich alles sehr lange hin.
Und die Steuervorteile, die man alleine durch den Schwerbehindertenausweis des Kindes hätte, da haben wir auch nichts von. Wenn der Familienvater im gesamten Jahr aufgrund eines geringen Einkommens trotz Vollzeit nur 60€ im gesamten Jahr zahlen muss, kann er nicht mal die km, die er zur Arbeit fährt, wirklich absetzten....

Wir haben keinerlei Vorteile durch den Behindertenausweis unseres Sohnes, wir haben nur Kosten(die nicht unerheblich sind). Und das als Hartz4-Aufstockerhaushalt. Mein Mann ist Maschinenschlosser und verdient trotz Vollzeit und teilweise Fern-Montage sowenig Geld, das wir aufstockendes Hartz 4 bekommen....
Wie gesagt, auch wir hatten das Auto, solange unser Kind immer dabei war,  auf ihn zugelassen. Heute zahle ich und bin froh, dass ich es kann bzw. unser Einkommen langt, denn auch ich kann aufgrund der Behinderung unseres Kindes nicht berufstätig sein, die 130€ Steuern im Jahr und habe ein reines Gewissen.
Mein Mann hat ein Fahrzeug für seine Arbeit(ein wirklich altes Auto) und ich habe ein Fahrzeug nur wegen der Kinder. Mein Sohn muss mehrfach die Woche zur Logopädie und Ergotherapie, wo ich nicht so einfach mit öffentliche Verkehrsmittel hinkomme. Und da ich beide Kinder immer mithabe, wäre es mit öffentlichen Verkehrsmittel viel zu teuer, weil mein Sohn hat ja n0ch kein Kennzeichen, muss also den vollen Preis zahlen, ebenso wie unsere Tochter(die bis vor 3 Wochen auch 2 mal wöchentlich die Sprachtherapie brauchte). Und immer die vielen Untersuchungen bei den Ärzten. Mit meinem Sohn immer nach Datteln in die Kinderklinik, bei meiner Tochter muss ich jedesmal nach Ulm einmal quer durchs Land(bei ambulanten Terminen zahlt die Krankenkasse es ja auch nicht).
Dieses Auto wird immer im Zusammenhang mit meinem Sohn gefahren oder auch zum Einkaufen. Somit wäre ich froh, wenn er doch endlich sein Kennzeichen bekommt, damit dieses Fahrzeug auf ihn angemeldet werden könnte. Ich muss dafür diesen Monat wieder 320€ an Steuern zahlen, die ich nicht habe. Und als Vermögen kann man ein Fahrzeug Bj. 1987 auch nicht bezeichnen.
Bisher haben wir immer alles aus eigener Tasche bezahlt, wo eigentlich das Geld nicht für da ist. Aber was macht man als Elternteil nicht alles für seine Kinder...

Und Tatsache ist, meinen Sohn kann man nicht einen Moment aus den Augen lassen. Das Versorgungsamt Essen vertritt aber nach wie vor die Ansicht, das Fabian völlig alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln quer durch die Stadt gejagt werden könnte.....

Viele Grüße
Tanja
Holger 07.05.2007, 10:49#14
Hallo Tanja,

ist ja wirklich mal wieder enttäuschend, dass du damit klagen musst. Ich weiß jetzt nicht viel über deinen Sohn, nur dass er geistig behindert ist. Welchen Grad der Behinderung (Wie viel "Prozent") hat er denn im Schwerbehindertenausweis stehen?

Es ist so: Hat er wegen der geistigen Behinderung einen GdB von 100, muss er ja "automatisch" das Merkzeichen "H" (für "Hilflos") bekommen, für das man die Steuerbefreiung bekommt.

Ansonsten findest du die Bedingungen für das Merkzeichen "H" unter diesem Link. Dort sind die Absätze 2-4 entscheidend:
(2) Als hilflos ist derjenige anzusehen, der infolge von Gesundheitsstörungen - nach Teil 2 SGB IX und dem Einkommensteuergesetz "nicht nur vorübergehend" - für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

(3) Häufig und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages sind insbesondere An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft. Außerdem sind notwendige körperliche Bewegung, geistige Anregung und Möglichkeiten zur Kommunikation zu berücksichtigen. Hilflosigkeit liegt nach Absatz 2 auch dann vor, wenn ein psychisch oder geistig Behinderter zwar bei zahlreichen Verrichtungen des täglichen Lebens keiner Handreichungen bedarf, er diese Verrichtungen aber infolge einer Antriebsschwäche ohne ständige Überwachung nicht vornimmt. Die ständige Bereitschaft ist z.B. dann anzunehmen, wenn Hilfe häufig und plötzlich wegen akuter Lebensgefahr notwendig ist.

(4) Der Umfang der notwendigen Hilfe bei den häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen muss erheblich sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Hilfe dauernd für zahlreiche Verrichtungen, die häufig und regelmäßig wiederkehren, benötigt wird. Einzelne Verrichtungen, selbst wenn sie lebensnotwendig sind und im täglichen Lebensablauf wiederholt vorgenommen werden, genügen nicht (z.B. Hilfe beim Anziehen einzelner Bekleidungsstücke, notwendige Begleitung bei Reisen und Spaziergängen, Hilfe im Straßenverkehr, einfache Wund- oder Heilbehandlung, Hilfe bei Heimdialyse ohne Notwendigkeit weiterer Hilfeleistung). Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (z.B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung) müssen außer Betracht bleiben.

Hat deine Tochter auch einen Schwerbehindertenausweis? Könnte sie ja auch haben, sh. die entsprechende Seite in den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit. Ich weiß auch nicht, wie sich diese Krankeit auswirkt, aber vielleicht hat auch sie ein Anspruch auf das "H".

Ich wünsch dir viel Energie und Erfolg bei eurem Prozess, so dass euch mit der KFZ-Steuerbefreiung wenigstens ein bisschen geholfen ist.

Liebe Grüße,
Holger
Kirsten 07.05.2007, 16:19#15
Liebe Tanja,

nur damit keine Missverständnisse aufkommen,   selbstverständlich fände ich es richtig, wenn du die KFZ-Steuerbefreiung in Anspruch nehmen könntest. Das mit den Merkzeichen und dem Zugestehen ist halt ein Kampf.  Ich kann dir gut nachfühlen. Eigentlich müßte doch in dem Bescheid über den Grad der Behinderung auch eine Begründung über das Zugestehen bzw. Ablehnen von Merkzeichen stehen? Wie du schreibst, seid ihr am klagen. Ich drücke euch die Daumen und wünsche euch Erfolg.

Unser Sohn hat, er ist schwerstmehrfachbehindert, 100% und die Merkzeichen RF,BL,G, AG,H,B . Ihm fehlen fast 2/3 des Gehirns und leider, ich hatte am Anfang so die Hoffnung, wird es auch weniger statt mehr. Er hätte aufgrund der Merkzeichen Anrecht auf Befreiung.

Als Stefan klein war, gab es noch nicht einmal Pflegegeld. Ihm wurde trotz der im Ausweis festgestellten Behinderung erst keine Pflegestufe zuerkannt. Wir sollten vor der Einschulung noch mal vorsprechen. Uns ist, wie Stefan klein war nichts in den Schoß gefallen. Wir sind die ersten 1 1/2 Jahre jeden Tag 50 km zur Kinderklinik und zurück gefahren, später über Monate nach Kehl ins Epizentrum jede Woche 500 KM. Da sind schnell die zig-Tausend KM auf das Auto gekommen. Da war die KFZ-Steuerbefreiung für uns, auch wenn nur der Tropfen auf den heißen Stein, eine kleine Erleichterung. Ich habe ja nur gemeint, dass ich heute, wo ich überwiegend alleine, wenn auch meistens im Sinn für oder wegen Stefan unterwegs bin, halt meine Steuer bezahle und nichts befürchten brauche. Ich hatte auch schon die tollsten Erlebnisse mit unserem Parkausweis, den wir für das Merkzeichen Blind und aG haben. Selbst ein Polizist meinte mal zu mir, dass wäre nur für Beinamputierte. Auf solche Erlebnisse möchte ich heute, nach all den Jahren verzichten. So habe ich das mit dem Bezahlen der Autosteuer gemeint. Wenn Stefan wieder den ganzen Tag bei mir zuhause wäre,(braucht 24 Stunden Betreuung) würde ich es auch wieder so beantragen.
Im übrigen wurde ich von einem Beamten, der früher bei der Steuerfandung gearbeitet hatte daraufhingewiesen, dass selbst bei 2 PKW´s in der Familie und man meinen könnte, dann sei es ja egal, wenn man mit dem auf das behinderte Kind angemeldete Auto auch mal ohne  fährt, es sich um Steuerhinterziehung handelt.
So bin ich vorsichtig geworden. Andererseits habe ich noch nie von Eltern gehört, die "erwischt" worden sind.  Noch etwas, gibt es bei euch auf der Stadt, oder im Landratsamt einen Behindertenbeauftragten? Der sitzt ja meist im Sozialamt bzw. unterliegt der Stelle. Vielleicht kann der euch auch weiter helfen.

Viele Grüße an dich und bleib dran
kirsty
dragonflyer 08.06.2007, 01:07#16
AW: KFZ-Zulassung

Hallo, ich melde mich endlich wieder, hatte ne Menge zu tun.
Ich war vor ein paar Tagen beim Anwalt wegen der KLage mit meinem Sohn. Ich habe das Gutachten, was aktuell gemacht wurde, lesen können(es fehlten allerdings die letzten 2 Seiten). So wie es aussieht, wird sich nichts ändern, keine Raufstufung der % und der Gutachter ist der Meinung, Sohnemann könnte alleine mit öffentliche Verkehrsmittel fahren :kopfkratz:

Ok, wegen der %, unser Sohn hat ein paar Teilleistungsstärken wie in Mathe. Aber ich kann ihn ja nicht mal alleine zu seinem Freund 1 Strasse weiter lassen, weil er immer wieder vergißt, das man nach Auto schaun muss. Er rennt einfach so auf die Strasse.

Mein Sohn hat heute(freitag) einen Termin beim SPZ. Vllt sollte ich da das Thema mal ansprechen, was die dazu meinen. Der KInderarzt bestand auf eine Untersuchung, damit Fabian das Ritalin wieder verschrieben werden kann.
Yvonne 25.06.2007, 14:41#17
AW: KFZ-Zulassung

Hallo ihr,

habe auch noch einen interessanten Link gefunden:
http://www.global-help.de/kfzsteuer-ermaessigung-befreiung-20060621.shtml

Liebe Grüße

Yvonne
blume81 07.04.2008, 16:03#18
AW: KFZ-Zulassung

hallo.
habe letzte woche unser auto angemeldet.
behindertenausweis ist beantragt.
wenn theresa das merkmal bekommt was für das auto wäre bekommt würden wir den die steuern die ich nun diese woche bezahle erstattet bekommen????
Yvonne 07.04.2008, 17:46#19
AW: KFZ-Zulassung

Hallo Stephanie,

hm ich denke mal wenn du den Asuweis hast und du dann die Möglichkeit hast das Fahrzeug umzumelden auf deine Tochter würdest du ab dem Tag der Ummeldung die Steuer erstattet bekommen.
Natürlich kannst du auch fragen ob man es rückwirkend ändern lassen kannst vorher nicht die Möglichkeit die da war, weil der Ausweis noch in Bearbeitung war. Ob das allerdings funktioniert weiss ich nicht.

Liebe Grüße

Yvonne
Gast 09.04.2008, 00:52#20
AW: KFZ-Zulassung

Hallo,..

Kraftfahrzeugsteuer
Behinderte haben unter Umständen auch einen Anspruch darauf, dass sie von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden oder dass diese Steuer um die Hälfte ermäßigt wird. Der Behinderte muss zunächst ein Fahrzeug besitzen, welches auf ihn zugelassen ist.

Sofern im Behindertenausweis die Merkzeichen aG, H, oder BL aufgeführt sind, kann er sich völlig von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen. Sofern hingegen das Merkzeichen - G - vermerkt ist, hat er, sie einen Anspruch auf Steuerbefreiung in Höhe von 50 Prozent. Die Sache hat allerdings einen Nachteil;
Der Behinderte muss auf die ihm sonst zustehende unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr verzichten.

Der Betroffene muss bei der Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung Folgendes beachten;

Er darf mit dem Fahrzeug keine Güter transportieren ( außer Handgepäck ). Er darf den Wagen nicht zur entgeltlichen Beförderung von Personen verwenden ( Ausnahme: gelegentliche Mitbeförderung ).
Das Gefährt darf nicht von anderen Personen benutzt werden, es sei denn, die Fahrten dienen der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des Behinderten. Die Steuerermäßigung ist jeweils nur für ein Fahrzeug möglich und wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.


Steuertipp;
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Steuerbefreiungen bereits ab dem Tag, der in dem Grundlagenbescheid - Schwerbehindertenausweis - als erster Tag der Feststellung angegeben ist, zu gewähren. Das bedeutet, es kann eine rückwirkende Befreiung in Betracht kommen

Urteil dazu ;
Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 06.10.2005, Aktenzeichen: 8 K 137/05.

In diesem Sinne, sam