Liebe Tanja,
nur damit keine Missverständnisse aufkommen,

selbstverständlich fände ich es richtig, wenn du die KFZ-Steuerbefreiung in Anspruch nehmen könntest. Das mit den Merkzeichen und dem Zugestehen ist halt ein Kampf. Ich kann dir gut nachfühlen. Eigentlich müßte doch in dem Bescheid über den Grad der Behinderung auch eine Begründung über das Zugestehen bzw. Ablehnen von Merkzeichen stehen? Wie du schreibst, seid ihr am klagen. Ich drücke euch die Daumen und wünsche euch Erfolg.
Unser Sohn hat, er ist schwerstmehrfachbehindert, 100% und die Merkzeichen RF,BL,G, AG,H,B . Ihm fehlen fast 2/3 des Gehirns und leider, ich hatte am Anfang so die Hoffnung, wird es auch weniger statt mehr. Er hätte aufgrund der Merkzeichen Anrecht auf Befreiung.
Als Stefan klein war, gab es noch nicht einmal Pflegegeld. Ihm wurde trotz der im Ausweis festgestellten Behinderung erst keine Pflegestufe zuerkannt. Wir sollten vor der Einschulung noch mal vorsprechen. Uns ist, wie Stefan klein war nichts in den Schoß gefallen. Wir sind die ersten 1 1/2 Jahre jeden Tag 50 km zur Kinderklinik und zurück gefahren, später über Monate nach Kehl ins Epizentrum jede Woche 500 KM. Da sind schnell die zig-Tausend KM auf das Auto gekommen. Da war die KFZ-Steuerbefreiung für uns, auch wenn nur der Tropfen auf den heißen Stein, eine kleine Erleichterung. Ich habe ja nur gemeint, dass ich heute, wo ich überwiegend alleine, wenn auch meistens im Sinn für oder wegen Stefan unterwegs bin, halt meine Steuer bezahle und nichts befürchten brauche. Ich hatte auch schon die tollsten Erlebnisse mit unserem Parkausweis, den wir für das Merkzeichen Blind und aG haben. Selbst ein Polizist meinte mal zu mir, dass wäre nur für Beinamputierte. Auf solche Erlebnisse möchte ich heute, nach all den Jahren verzichten. So habe ich das mit dem Bezahlen der Autosteuer gemeint. Wenn Stefan wieder den ganzen Tag bei mir zuhause wäre,(braucht 24 Stunden Betreuung) würde ich es auch wieder so beantragen.
Im übrigen wurde ich von einem Beamten, der früher bei der Steuerfandung gearbeitet hatte daraufhingewiesen, dass selbst bei 2 PKW´s in der Familie und man meinen könnte, dann sei es ja egal, wenn man mit dem auf das behinderte Kind angemeldete Auto auch mal ohne fährt, es sich um Steuerhinterziehung handelt.
So bin ich vorsichtig geworden. Andererseits habe ich noch nie von Eltern gehört, die "erwischt" worden sind. Noch etwas, gibt es bei euch auf der Stadt, oder im Landratsamt einen Behindertenbeauftragten? Der sitzt ja meist im Sozialamt bzw. unterliegt der Stelle. Vielleicht kann der euch auch weiter helfen.
Viele Grüße an dich und bleib dran
kirsty
