was ist eigentlich, wenn man mit dem auf das Kind zugelassene KFZ ohne das Kind unterwegs ist und man hat einen Unfall? kann es da Probleme mit der Versicherung geben oder hat das allegmein nur was mit der steuer zu tun?
Hallo Bine,
das Kind ist ja zwar der Halter des Fahrzeuges, aber der Versicherungsnehmer bist ja du oder dein Mann und habt habt sicherlich angegeben, wer das Fahrzeug fährt. Von daher kann die Versicherung keine Probleme machen.
Viele Grüße
Yvonne
es ist mir passiert, aber ich war an dem unfall nicht schuld... ich war aber ohne mein kind unterwegs und habe angst, dass die gegnerische versicherung mir daraus einen strick dreht... ihr wißt ja eigentlich nur mit kind oder fahrten für das kind " es ist zum haare raufen" da nutzt ,man das kfz nur für das kind und einmal nicht und dann fährt mir da jemand kräftig hinten rein... "eigentlich war es auch glück, meinem kind hätte ich den schock nicht zumuten mögen"
Hallo Bine,
das geht die gegnerische Versicherung doch nichts an, auch wenn sie es sich anhand der Angaben zusammenreimen kann. Es ist ja auch möglich, das du nachts um drei Uhr für dein Kind unterwegs bist (Nachtapotheke o.ä.).
Anders als bei abgefahrenen Reifen, Alkohol o.ä. ist der Grund der Fahrt ja nicht ausschlaggebend dafür ob dir einer reinfährt.
Ich glaube das du dir da keine Sorgen machen mußt.
Ulrich
Hallo zusammen,
ich habe einen Anwalt eingeschalten und denke, dass das am besten ist. Übrigens, ich war auf dem Weg zur Arbeit. Der Anwalt sagt auch, dass das keine Rolle spielt, weil die Steuerbefreiung nichts mit der Versicherung zu tun hat. Die Versicherung muss auf jeden Fall aufkommen, er hat sogar einen Ausgleich gefordert, weil ich durch die Verletzung meine Kind nicht so pflegen kann wie erforderlich und das mein Lebensgefährte übernimmt.
Wenn die Sache abgeschlossen ist, informiere ich euch wie es ausgegangen ist
Hallo Bine,
eigentlich ist schon alles geschrieben. Wollte nur noch anmerken, dass die Fahrt zur Arbeit nicht direkt im Sinne des Kindes ist. Aber wenn du auf dem Weg oder Rückweg einkaufst, dient die Fahrt ja dem Sinn des Unterhalts für dein Kind und ist auch für´s Finanzamt völlig in Ordnung
