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Schülertransport im Rolli

Line 27.07.2011, 19:06#1
Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: Ich bin auf der Suche nach Richtlinien für die Beförderung von behinderten Schülern im Rollstuhl in solchen Kleinbussen.
Leider ist es wohl Ländersache und damit falle ich mit "Hessen" ja aus dem hier üblichen Radius;-) aber kann ja nicht schaden, wenn man es von anderen Ländern schonmal kennt.
Ich denke, dass man keinen Personenbeförderungsschein braucht ,aber ein polizeiliches Führungszeugnis und der Fahrer darf nicht älter als 70 sein. Außerdem sollte für evtl. krampfende Kinder eine zusätzliche Person anwesend sein, die natürlich auch dementsprechend ausgebildet ist.
Line
Inge 01.08.2011, 19:42#2
AW: Schülertransport im Rolli

Hallo Line,

so weit ich weiß, ist das (zumindest in Bayern / Unterfranken) abhängig von den Vereinbarungen zwischen Kostenträger und Fahrunternehmen.
Ob es da Vorschriften oder Richtlinien gibt, weiß ich leider nicht...
Line 01.08.2011, 20:01#3
AW: Schülertransport im Rolli

Heute habe ich in Erfahrung gebracht, dass es nur darauf ankommt, was der Kostenträger in die Ausschreibung reinbringt. Also es gibt keinerlei gesetzliche Vorschriften darüber, was für Anforderungen hier vorhanden sein müssen:grantel: