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Kfz vom Sozialamt

Gast 24.11.2002, 16:18#1
Hallo!
Ich habe einen 12jährigen körperbehinderten Sohn (Cerebralparese, Pflegestufe 2) ,bin alleinerziehend und lebe seit der Geburt von Robert von Sozialhilfe.Normalerweise darf man als Sozialhilfeempfänger kein Auto besitzen.Bisher konnte ich mir für Therapien, Arztbesuche etc. ein Auto leihen.Geht aber jetzt nicht mehr.
Vielleicht weiß ja jemand ,ob es da Ausnahmegenehmigungen gibt Schonmal danke im vorraus für eventuelle Antworten!