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herkömmlicher Kinderwagen ?

Houyv 29.07.2008, 18:47#1
Hallo,

habe heute von unserer Krankenkasse, den Ablehnungsbescheid fuer Reha-Kinderwagen bekommen. Laut Krankenkasse ist ein altersgerechter Kinderwagen ausreichend.

Unsere Krankenkasse hat sich durch den MDK beraten lassen. :kopfkratz:

Der Reha- Kinderwagen wurde vom SPZ verordnet, weil es mit Sportwagen
nicht geht.

Wer hat erfahrung mitb so etwas?


Yvon:grantel:ne
Gast 29.07.2008, 19:32#2
AW: herkömmlicher Kinderwagen ?

Hallo,..

wie wird der Ablehnungsbescheid in der Form begründet,.. die Aussage durch dich im Posting ist dünn,.. und was begründet die Anschaffung, eine reine Verordnung ist auch zu dünn,..? Was heißt , bedeutet SPZ ,.. ? Lg sam ;-)
Houyv 29.07.2008, 20:01#3
AW: herkömmlicher Kinderwagen ?

Hallo,
die Ablehnung wird damit begründet ,das die Krankenkasse sich durch den MDK( Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) beraten lassen hat und das keine Pflegestufe vorliegt, da wir diese noch nicht beantragt haben(Kind ist gerade mal 8 Monate).
SPZ- Sozialpädiatrisches Zentrum
Sina hat globale Entwicklungsverzögerung; zerebale Bewegungsstörung; Epilepsie und einen beginnenden Microcephalus.

lg Yvonne
Gast 29.07.2008, 20:34#4
AW: herkömmlicher Kinderwagen ?

Guten Abend Yvonne,

diese Begründung ist nicht in Ordnung und schlicht falsch,..

Denn eine Hilfsmittelversorgung oder eine Pflegestufe sind zwei ganz verschiedene Dinge,.. Das eine bezieht sich auf Hilfsmittelversorgung ( Erleichterung für den Betroffenen Sina ) und das andere zählt zur Versorgung, Betreuung, Mobilität ( Körperlich etc.).

Daher gehe in den Widerspruch und schreibe in die Begründung, das was das SPZ- Sozialpädiatrisches Zentrum zu dieser Versorgung / Verordnung veranlasste.

Denn ich gehe als Laie mal von aus das dieser Reha - Sportwagen in der Verordnung durch den SPZ einen besonderen Grund hat für Sina. Diese Frage hast du nicht beantwortet, zum Warum - Reha - Sportwagen ?

Eine Begutachtung Yvonne durch den MdK zählt nicht die schwere der Erkrankung, sondern alles das was der Betroffene ( Sina ) nicht selbst kann, oder anders, ein Hilfsmittel hat auch den Zweck, das Leiden der betroffenen Person zu verringern, einzudämmern oder eine Verschlimmerung zu verhindern.

Mein Tip an dich;
Gehe zum SPZ und lasse dir helfen bei der Begründung, dann klappt es auch mit dem Widerspruch,.. Lg sam ;-)
Houyv 30.07.2008, 17:20#5
AW: herkömmlicher Kinderwagen ?

Hallo Sam,

Danke für deinen Tip. Haben uns mit dem SPZ kurzgeschlossen und gehen nun in Widerruf.
Die Frage warum Reha- Sportwagen, weil die Sina darinne bedeutent besser sitzt(wagen hat eine kleine Führung) als in einen normalen da klappt sie immer wieder zusammen(kippt nach vorne) wo man im Reha wagen auch verschiedne Gurte noch hat .

lg Yvonne
Gast 30.07.2008, 17:57#6
AW: herkömmlicher Kinderwagen ?

Hallo Yvonne,..

genau so ist es, doch ich wollte dies von dir hören,.. Im Umkehrschluss bedeutet dies es geht hier um die Bedürfnisse der Sina, um eine Verbesserung im Alltag etc, um die Sina zu schützen, doch auch um der Sina mehr Lebensqualität auf dem ganz einfachen Weg in der Entwicklung zu geben und all diese Dinge haben nichts mit der Pflegestufe zu tun,..

Und ja wenn Ihr heute das ein oder andere ganz einfache Hilfsmittel verwehrt wird dann könnte es sein das Sie in der Zukunft so der nächste Pflegefall ist und das willst du nicht und sollte die Aufgabe des MdK sein,..

Sorry,.. liebe Yvonne nur das sind so einfache Dinge für ein Kind und macht mich,.. lassen wir es so stehen, Ich wünsche Euch das alles gut wird und die Sina Ihren Reha - Sportwagen bekommt,.. und diese Welt neu entdecken lernt mit Euch zusammen,.. Lg sam ;-)
Houyv 30.07.2008, 19:32#7
AW: herkömmlicher Kinderwagen ?

Nochmals Hallo Sam,

ich werde mich schon für mein Kind stark machen.

Es geht allerdings nicht an,das nur nach Aktenlage entschieden wird.Wir sindauch nur Laien, aber das die Sina nicht in einen normalen Sportwagen transportiert werden kann, sehen selbst wir.

Soviel dazu. Nun zur Pflegestufe . ein Kind mit 8monaten hat da keine Chance, weil siesowieso abgewiesen wird. Soetwas sollte man frühstens mit einem Jahr beantragen.

lg Yvonne
Gast 06.08.2008, 18:35#8
AW: herkömmlicher Kinderwagen ?

Yvonne,..

mir wurde noch ein Urteil für dich mit auf den Weg gegeben,.. die GKV musste leisten den Reha - Kita - Wagen und Zubehör dazu. Gebt mal bei Google das Urteil ein dann wirst du es finden und kannst es ganz lesen,.. ok,.. Ist mir leider nicht möglich,.. Sorry , Lg sam ;-)

Auszug;

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 10.11.2005,
B 3 KR 31/04 R


Krankenversicherung - Kostenübernahme - Reha-Kinderwagen - Kind mit übersteigertem Bewegungsdrang - Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums

Tatbestand


1
Die Beteiligten streiten um die Gewährung eines Reha-Kinderwagens als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

2
Die im Mai 1997 geborene Klägerin ist bei der beklagten Krankenkasse über ihren Vater familienversichert. Sie ist in ihrer geistigen Entwicklung gestört und leidet an einer Erethie (Bewegungsdrang), die sich in extremer Unruhe und Konzentrationsschwäche manifestiert. Sie kann für längere Dauer weder ruhig sitzen noch stehen oder gehen; außer Haus besteht ständig die Gefahr des Davonlaufens. Dies bedingt eine akute Selbstgefährdung, weil die Klägerin im Straßenverkehr keinerlei Gefahrenbewusstsein entwickeln kann. Zudem liegt eine Fehlstellung von Hüften und Beinen mit daraus resultierender starker Innenrotation der Füße vor, was zu einem schnellen Ermüden und erhöhter Stolpergefahr führt. Seit 2003 besucht die Klägerin eine Schule für Körperbehinderte (Sonderschule).


3
Im Januar 2001 beantragte die Klägerin unter Vorlage einer ärztlichen Verordnung des Kinderarztes Dr. J. und eines Kostenvoranschlages ihres Sanitätshauses die Versorgung mit einem Reha-Kinderwagen "Kimba" mit Zubehör - Straßengestell Größe I - zum Gesamtpreis von 4.008,56 DM. Die Beklagte lehnte dies nach Einholung einer schriftlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) mit Bescheid vom 27. Februar 2001 ab, weil ein Weglaufen des Kindes auch mit handelsüblichen Kinderwagen oder -buggys verhindert werden könne. Hiergegen machte die Klägerin geltend, dass sie mit einem Alter von fast vier Jahren und einer Körpergröße von über einem Meter keinen Kinderwagen oder -buggy mehr benutzen könne. Ohne das begehrte Hilfsmittel könne sie wegen ihres unkontrollierbaren Bewegungsdrangs und der dadurch bedingten Gefahren keine Spaziergänge oder Ausflüge unternehmen. Die Beklagte holte daraufhin eine weitere Stellungnahme des MDK ein, der darauf hinwies, dass ein Reha-Kinderwagen in erster Linie bei schweren Gangstörungen indiziert sei; eine solche liege hier jedoch nicht vor. Die Klägerin könne auf einen sog Baby-Jogger verwiesen werden. Mit Bescheid vom 17. April 2001 lehnte die Beklagte die begehrte Hilfsmittelversorgung erneut ab. Den gegen beide Bescheide gerichteten Widerspruch wies die Beklagte nach Einholung einer weiteren Stellungnahme von Dr. J. mit Widerspruchsbescheid vom 22. Oktober 2001 zurück.
Houyv 17.08.2008, 20:32#9
AW: herkömmlicher Kinderwagen ?

Hallo Sam,
Konnte nicht eher antworten da wir im Urlaub waren.
Inzwischen haben wir weigstens unser Therapiestühlchen bewillgt bekommen.Aber auch der Autositz wurde abgewiesen.Ist doch irgendwie nicht verständlich.Oder?

lg Yvonne
Gast 17.08.2008, 22:01#10
AW: herkömmlicher Kinderwagen ?

Guten Abend Yvonne,..

bitte gehe in den Widerspruch zur Ablehnung,.. die KK ist verpflichtet alle Hilfsmittel bereit zustellen,.. manche so gar doppelt wenn dies erforderlich wird,..

Hier ein Urteil dazu und berufe dich im Widerspruch darauf bitte;

m Regelfall müssen die Krankenkassen zum Ausgleich einer konkreten Behinderung nur ein Hilfsmittel bewilligen. In Einzelfällen kann jedoch eine Mehrfach-Ausstattung notwendig sein und darf nicht mit dem Argument der Unwirtschaftlichkeit abgelehnt werden. Das entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

(AZ L 1 KR 230/07 ER – Der Beschluss ist unanfechtbar. Er wird unter
www.rechtsprechung.hessen.de ins Internet eingestellt.)

Das ist eine Würdevolle Entscheidung für die Betroffenen;
Da es mich selbst betrifft habe ich diesen Prozess mit Interesse verfolgt und so auch den eigenen gegen die KK gewonnen.

In diesem Sinne,... sam
Houyv 18.08.2008, 19:44#11
AW: herkömmlicher Kinderwagen ?

Hallo Sam,

wir sind schon in Wiederspruch wegen den Reha-Wagen und den Autositz gegangen.
Habe heute auch mal auf der Krankenkasse angerufen, wurde aber abgewimmelt(kk wollte zurück rufen.

lg Yvonne