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Reha-Buggy und Autokindersitz abgelehnt!

Gast 02.12.2006, 19:51#1
Hallo ihr Lieben,

wir haben einen Reha-Buggy und einen Kindersitz für das Auto beantragt. Verordnung vom Arzt war da. Absprache mit dem Reha-Zentrum ebenfalls. Unsere Kleine (3 1/2 Jahre) braucht das nämlich jetzt, da sie zu schwer für einen normalen Kinderwagen ist und ein normaler Autositz geht auch nicht. Es muss einer mit 5-Punkt-Gurt sein, da sie sich immer aus den Gurten windet.

Krankenkasse hat gestern beides abgelehnt. Angeblich nach Rücksprache mit dem MDK, der beides als nicht notwendig erachtet.

Frage ist: Was tun wir jetzt ? Widerspruch ist schonmal klar. Aber die Sache hat einen Haken: Wenn wir jetzt Widerspruch einlegen, kann die <Sache seeeehr lange dauern. Wir brauchen diese Dinge aber JETZT und nicht in 6 oder 10 Monaten. Ansonsten heißt das nämlich, das wir mit unserer Tochter ja mit dem Auto noch nichtmal mehr zum Arzt fahren dürfen, da der derzeitige Sitz zu klein ist und sie damit nicht mehr befördert werden darf. Und spazieren fahren können wir auch nicht mehr, da der Buggy nur bis 15 KG zugelassen ist. Also müssen wir jetzt immer zu Hause bleiben.

Wir suchen jetzt nach einer Möglichkeit, das ganze zu beschleunigen, denn das kann ja nicht richtig sein. Kann jemand helfen ? Bevor jetzt die Antwort kommt wir sollen usn doch mal an den Rechtsanwalt der hier schonmal schreibt wenden: Haben wir getan und auf die Dringlichkeit hingewiesen. Leider erfolgte keine Reaktion :-(

Danke vorab für eure Hilfe!

Gruß
Harald
Inge 03.12.2006, 12:29#2
Hallo Harald,
Eure Tochter muss doch bestimmt auch zu Therapien gefahren werden?!?
Meine Vorschläge:
1. Bei der KK anrufen (oder gleich, wenn Du mit Deiner Tochter mal 'zufälligerweise' in der Nähe bist, hinfahren) und einen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten per Behindertenfahrdienst stellen.
2. Bis dahin Therapien mit Hausbesuch verordnen lassen.
3. Antrag auf Kostenübernahme der Hilfsmittel beim Sozialamt stellen (das geht - glaub ich - über die Eingliederungshilfe).
volmeici 03.12.2006, 22:41#3
Hallo Harald,

der behindertengerechte Autokindersitz wurde bei uns auch abgelehnt.
Wir haben daraufhin im Widerspruch auf ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund (Urteil vom 22.05.2001; AZ: S 41 KR 66/00) verwiesen.
Die KK wollte den Widerspruch nicht annehmen, da wenn auf ein Urteil verwiesen wird dieses in vollem Wortlaut vorliegen muss.
Wir haben eine Abschrift des Urteils beim Sozialgericht Dortmund, mit dem Verweis auf den Widerspruch, schriftlich angefordert.
Die Abschrift haben wir bei der KK eingereicht u. nach ca. einer Woche war der Autokindersitz genehmigt.
Bei dem Problem mit dem Rehabuggy fällt mir leider auch nur der normale langsame Widerspruchsweg ein.

Gruß
Volker