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Zuzahlung für Buggy

Volker1 07.11.2006, 17:22#1
Hallo,
wir haben eine fünfjährige Tochter. Sie hat das Merkmal "aG". Aufgrund Ihres Gewichtes (25kg) hat ihr Buggy nun den Geist aufgegeben. Jetzt haben wir auf www.behinderte-kinder.de (tolle und informative Seite) gelesen, daß man u.U. keine Zuzahlung für einen "Hilfsmittel-Buggy" leisten muß, wenn das Kind älter als drei Jahre ist.
Gibt es hierzu Urteile oder Gesetzestexte auf die man sich berufen kann?
Unsere Krankenkasse (TK) verlangt eine Zuzahlung i.H.v. 100 €.
Vielen Dank schon im Voraus.
Volker1 08.11.2006, 15:35#2
Hallo zusammen,

mein Anliegen hat sich mittlerweile erübrigt. Es handelte sich um eine Fehlinfo seitens der TK.
"Selbstverständlich müssen wir für einen Reha-Buggy keine Zuzahlung leisten!" hieß es seitens der TK.

Vielleicht habe ich jemand anderen mit dieser Info helfen können.

Gruß Volker
Yvonne 08.11.2006, 15:37#3
Hallo Volker,

habe mal im Internet gestöbert und einen Link gefunden.
Es ein PDF Dokument und da schaue mal auf Seite 99
Heil und Hilfsmittel Report 2006

Liebe Grüße

Yvonne
Yvonne 08.11.2006, 15:40#4
Hi Volker,

hups da haben sich ja unsere Beiträge überschnitten :-)

Na super dass es sich geklärt hat.

Liebe Grüße

Yvonne