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Gerichtsurteile zum Thema "Wohnen"

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    Gerichtsurteile zum Thema "Wohnen"


    Nachtwache (nächtliche 1:1-Betreuung) statt Fixierung (Einzelfallentscheidung)
    [...] Die Betroffene ist schwer behindert. Sie lebt in einer Einrichtung der Pflege im Landkreis L., benötigt aber sehr viel umfassendere Hilfen, als ein Pflegeheim sie zur Verfügung stellen kann. Aufgrund ihrer Behinderung braucht sie unter anderem eine nächtliche Betreuung in Form eines dauerhaft zur Verfügung stehenden Ansprechpartners. Sie beantragte deshalb durch ihren Betreuer neben der Hilfe zur Pflege ergänzende Eingliederungshilfe für eine nächtliche Sitzwache. Zuvor wurde sie nachts für mehr als 10 Stunden an ihr Bett gebunden mit der Perspektive, dass das bis ans Ende ihrer Tage so bleiben würde. [...]
    Mit Beschluss vom 15.12.2011 hat das Sozialgericht den Sozialhilfeträger verpflichtet, eine Nachtwache zu finanzieren. Der Beschluss wird Mitte Januar rechtskräftig. Der Widerspruch wurde vom Sozialhilfeträger zurückgewiesen. Die Klage ist beim SG Freiburg anhängig. Der Sozialhilfeträger hat Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung des SG Freiburg eingelegt. [...]
    Quelle mit Verfahrensübersicht: Sozialrecht in Freiburg - AZ L 2 SO 1431/13 (Volltext)
    Zuletzt geändert von Inge; 19.11.2018, 07:32. Grund: Links erneuert und ergänzt

    #2
    Gerichtsurteile zum Thema "Wohnen"

    Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig, beginnend ab dem 25.10.2013, bzw. ab Umzug der Antragstellerin nach I, die Kosten zur Sicherung der ambulanten Pflege sowie der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auf der Grundlage der vorgelegten Kalkulation der "Hilfe im Haus e.V." vom 26.04.2013 in einem Umfang von 24 Stunden täglich als persönliches Budget zunächst für die Dauer von einem halben Jahr ab Zahlungsaufnahme zu bewilligen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin hat die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zu tragen. [...]
    Dabei ist auch zu beachten, dass die Antragstellerin seit 2009 aufgrund ihrer Behinderung in eine von ihr nicht mehr gewünschte Wohnform gezwungen wird, aus der sie sich, ohne Inanspruchnahme der Antragsgegnerin und auch des gerichtlichen Eilrechtschutzes nicht zu befreien in der Lage ist. Ihrem Antrag war deshalb in der genannten Höhe stattzugeben. [...]
    Quelle und kompletter Text: sozialgerichtsbarkeit - AZ S 22 SO 319/13 ER
    Zuletzt geändert von Inge; 15.02.2014, 18:01.

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      #3
      Gerichtsurteile zum Thema "Wohnen"

      Hallo zusammen,

      dieses Urteil ist schon etwas älter, aber sicherlich für einige Eltern mit schwerstbehinderten Töchtern oder Söhnen von Interesse, wenn diese in einer Wohnform außerhalb der üblichen Heimunterbringung leben sollen.

      [...] Dem Kläger ist es aus persönlichen Gründen nicht zuzumuten, weiter stationär gepflegt und betreut zu werden. Die im stationären Rahmen geleistete Pflege bleibt für den Kläger in einem für ihn nicht mehr tragbaren Umfang hinter seinem berechtigten Pflege- und Selbstbestimmungsbedürfnis zurück. Der wie eingangs des Tatbestandes näher dargestellt schwerstpflegebedürftige und unter starken Schmerzen leidende Kläger bedarf sehr intensiver Pflege. Dabei ist er darauf angewiesen, dass die Pflegekräfte seine Bedürfnisse und die pflegerischen Notwendigkeiten schnell erkennen und mit entsprechenden Pflegemaßnahmen darauf reagieren (zum Beispiel bei dem Auftreten von Schmerzspitzen oder nicht leidensgerechter Positionierung im Rollstuhl). Dies ist jedoch deshalb, weil der Kläger körperlich fast überhaupt nicht in der Lage ist, auf Pflegemängel und -notwendigkeiten hinzuweisen, in einer stationären Einrichtung nicht ausreichend gewährleistet. Der Kläger ist massiv in seiner Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt. [...]
      Volltext des Urteils: Sozialgerichtsbarkeit - AZ L 8 SO 233/07
      Zuletzt geändert von Inge; 15.02.2014, 18:00.

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        #4
        AW: Gerichtsurteile im Bereich Sozialrecht

        Zuschlag für Pflegeleistungen auch in familiärer Wohngruppe möglich

        In einer ambulant betreuten Wohngruppe haben Pflegebedürftige Anspruch auf pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich
        Quelle und kompletter Text: kostenlose Urteile

        Das Urteil kann man nachlesen bei openjur - AZ S 6 P 166/13
        Zuletzt geändert von Inge; 15.02.2014, 18:08.

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          #5
          LSG-Urteil zu Wohnen und "ambulant vor stationär"

          Im Rechtsdienst der Lebenshilfe 4/2014 ist ein zum Bereich Wohnen spannendes Urteil veröffentlicht:

          Sächsisches LSG, 12.2.2014, AZ L 8 SO 132/13 B ER
          Rechtsdienst 4/2014, S. 191f

          Gestritten wurde um den Anspruch auf persönliche Assistenz (24 h) in der eigenen Wohnung anstelle einer vollstationären Unterbringung.

          Der Beschwerdeführer/Kläger lebte zeitlebens in stationären Einrichtungen, hatte Pflegestufe III+, ist kognitiv ohne Beeinträchtigung.

          Sehr verkürzt hat das Gericht entschieden:
          a) es gilt nach § 13 Abs. 1 S. 2 SGB XII der Grundsatz des Vorrangs "ambulant vor stationär"
          b) dieser Vorrang von ambulant gilt nur dann nicht, wenn die Leistung in einer geeigneten stationären Einrichtung zumutbar und die ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sei.
          c) wichtig dabei: der Satz 6 von § 13 Abs. 1 SGB XII bestimme aber klar, dass - wenn stationäres Wohnen _unzumutbar_ ist, kein Kostenvergleich ambulant versus stationär vorzunehmen ist; d.h., dass bei "Unzumutbarkeit" eine Prüfung von potentiell "unverhältnismäßigen Mehrkosten" weg fällt;

          Im Weiteren geht das Urteil m.E. recht detailliert darauf ein, wie die Frage der "Unzumutbarkeit" des Verbleibs in einer (beim Beschwerdeführer) vollstationären Pflegeeinrichtung zu prüfen ist. Hier müssen gemäß § 13 Abs. 1 S. 4 und Satz 5 SGB XII die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände angemessen berücksichtigt werden.

          Hierzu zähle, dass das SGB XII dem der Menschenwürde entspringenden Anspruch auf eine selbstbestimmte Lebensführung eine überragende Bedeutung einräumt. Dies gelte in besonderem Maße für Menschen mit Behinderung.
          Prägendes Merkmal des Menschseins ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dies beinhalte das Recht, selbst zu entscheiden, wo und in welcher Wohnform man leben möchte (so wie es auch die UN-BRK in Art. 19 fordert).

          Herzliche Grüße,
          Wolfgang

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            #6
            AW: Gerichtsurteile zum Thema "Wohnen"

            Wohngruppenzuschlag nicht auf Pflegesachleistungen anrechenbar

            [...] Ob dieser Anspruch seitens der Kostenträger auf gewährte Pflegesachleistungen angerechnet werden darf, war Inhalt eines Rechtsstreits vor dem Sozialgericht Halle. Das Gericht entschied, dass ein Pflegebedürftiger sowohl Anspruch auf Gewährung von ungekürzten Sachleistungen der Hilfe zur Pflege als auch hinsichtlich des Wohngruppenzuschlags haben kann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
            Der Anspruch besteht, wenn Pflegebedürftige 1. in ambulant betreuten WGs mit häuslicher pflegerischer Versorgung leben, 2. sie Leistungen nach §§ 36, 37 oder 38 SGB XI beziehen, 3. in der ambulant betreuten Wohngruppe eine Pflegekraft tätig ist, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet und 4. es sich um ein gemeinschaftliches Wohnen von mindestens drei Pflegebedürftigen mit dem Zweck gemeinschaftlich organisierter pflegerischer Versorgung handelt. [...]
            Quelle und kompletter Text: BIVA
            Volltext der Gerichtsurteils: Sozialgerichtsbarkeit
            Artikel zum Gerichtsurteil bei Iffland & Wischnewski

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              #7
              Mehrkosten von bis zu 20 % sind nicht unangemessen

              [...] Der beklagte Sozialhilfeträger lehnte die Übernahme ungedeckter Heimkosten für die Unterbringung des Klägers in der von ihm gewünschten Pflegeeinrichtung mit der Begründung ab, diese seien um 14% bis rund 18% höher. Das Sozialgericht Karlsruhe beschäftigt sich mit dem Begriff "unangemessene Mehrkosten". [...]
              Eine Unangemessenheit der Mehrkosten wird in Rechtsprechung und Literatur - soweit aktuell ersichtlich - erst bei Kosten angenommen, die 20 % bis 30 % über denen der Vergleichsgruppe liegen, und verneint, wenn diese die Grenze von 20 % nicht erreichen [...]
              Quelle und kompletter Text: Jurablogs

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                #8
                AW: Gerichtsurteile zum Thema "Wohnen"

                Das Sozialgericht Oldenburg hat die Stadt Oldenburg mit dem rechtskräftigem Urteil vom 12.04.2013 verpflichtet, dem behinderten Kläger, der mit anderen behinderten Menschen in einer Wohngemeinschaft lebt, die beantragten Leistungen für die ambulante Wohnbetreuung aus Mitteln der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege nach den Vorschriften des SGB XII zu gewähren.
                Quelle, kompletter Text und Link zum Urteil: IG-Inklusives Wohnen

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