Hallo zusammen,
wollte nur ein Info weitergeben, die für den ein oder anderen von euch wichtig sein könnte: In Bayern ist seit dem 01.01.08 die Zuständigkeit für das ambulant betreute Wohnen vom örtlichen Sozialamt zum überörtlichen Kostenträger, also dem Bezirk gewechselt. Der Bezirk ist nun also alleiniger Ansprechpartner für die Finanzierung des Wohnens, egal ob stationär in einem Wohnheim oder ambulant, z.B. in einer WG.
Nähere Infos zur Finanzierung des Wohnens (leider nur für Bayern, und auch da nur in der Übersicht, weil recht unterschiedlich... ) auf unseren Seiten:
Wohnassistenz / Betreutes Wohnen
Wohnen in einer Wohneinrichtung / Wohnheim
Viele Grüße,
Holger
wollte nur ein Info weitergeben, die für den ein oder anderen von euch wichtig sein könnte: In Bayern ist seit dem 01.01.08 die Zuständigkeit für das ambulant betreute Wohnen vom örtlichen Sozialamt zum überörtlichen Kostenträger, also dem Bezirk gewechselt. Der Bezirk ist nun also alleiniger Ansprechpartner für die Finanzierung des Wohnens, egal ob stationär in einem Wohnheim oder ambulant, z.B. in einer WG.
Nähere Infos zur Finanzierung des Wohnens (leider nur für Bayern, und auch da nur in der Übersicht, weil recht unterschiedlich... ) auf unseren Seiten:
Wohnassistenz / Betreutes Wohnen
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Viele Grüße,
Holger