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    Kindergeld.

    Hallo alle zusamen,

    Ich habe von Familienkasse eine Formblatt bekommen zum ausfühlen "Ärztliche Bescheinigung über unbedingt erforderliche Betreuungsleistungen"(Tochter ist über 25.GB 70%,arbeitet im WfBM,bekommt seit Mai 2019 EW-Rente).

    Kennt sich damit aus???
    Wie sollte mann das ausfühlen???
    Stunden pro Tag,Woche,Monate???
    Werde mich freuen auf Ihre Antwort.Danke.

    Unser Job als Eltern ist doch unbezahlbar,was wir für unsere Kinder leisten.

    MFG H.K.

    #2
    Hallo Tanzmaus,

    die Bescheinigung muss der Hausarzt ausfüllen. In der Regel genügt es auch Befunde, Bescheide von Versorgungsamt, Pflegekasse u. Rentenkasse incl. Gutachten vorzulegen. Den Vertrag mit der WfbM.

    Das Kindergeld steht dir dann weiter zu, wenn die Behinderung deiner Tochter vor dem 25. Lebensjahr aufgetreten ist und wenn sie sich nicht selbst versorgen kann....ich nehme mal an, dass beide Punkte zutreffen.

    lg Patiko

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      #3
      Danke Patiko,
      diese alle Bescheinigungen habe ich schon vorgelegt,
      aber die Familienkasse möchte noch den ausgefühlte Formblatt haben,wie viele Stunden braucht Tochter für Betreuung?

      Die behandelte Ärztin hat es ausgefühlt mit 10 Stunden pro Woche,aber Mitarbeiterin von Caritas meint,das es ist zu wenig und mann sollte es Ändern???
      Was glaubst Du???
      Werde mich freuen auf Deine Antwort.

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        #4
        Hallo Tanzmaus,
        offenbar handhabt eure Familienkasse dies anders als bei uns, das ändert aber nichts daran, das die von mir genannten Voraussetzungen ausschlaggebend sind.
        Ich brauchte nur alle Befunde u. Bescheide oder die Formblätter einreichen. ärtzl. Bescheinigung über das Vorliegen einer Behinderung bzw. ärztl. Bescheinigung über den Umfang der Erwerbsminderung.....in dem Fall reichten meine Nachweise.

        Der Pflegeaufwand od. Betreuungszeiten haben dazu keinen Ausschlag. ich bin mir allerdings nicht sicher, ob du hierzu die Angaben verweigern darfst.
        Das Pflegegeld darf nicht als Einkommen gerechnet werden.
        Da deine Tochter bereits EW Rente bekommt ist auch erwiesen, das sie sich auf Grund ihrer Behinderung nicht selbst versorgen kann.

        Grundsätzlich gilt: je mehr Betreuungszeit um so besser

        lies mal hier: https://www.kindergeld.org/kindergel...hinderung.html

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