Wusstet ihr, dass eine wesentliche Veränderung im Sinne der Umsetzung des Bundestelhabegesetzes z. B. aus der Selbstverantwortung eines jeden Bewohners einer stationären Einrichtung für die Unterkunftskosten und die Kosten des täglichen Bedarfs besteht?
So werden die Bewohner ab dem 01. Januar 2020 ein eigenes Konto führen müssen. Wie sich in diesem Sinne die Zukunft gestalten wird, darüber sitzen gerade die Verantwortlichen der Leistungsträger und Leistungserbringer.
So werden die Bewohner ab dem 01. Januar 2020 ein eigenes Konto führen müssen. Wie sich in diesem Sinne die Zukunft gestalten wird, darüber sitzen gerade die Verantwortlichen der Leistungsträger und Leistungserbringer.