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Regelbedarfsstufe 3 - 2016

Anke 02.11.2015, 17:14#1
Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe soeben auf der Seite vom VDK von Baden-Württemberg die Regelsätze für 2016 gefunden. Mich irritiert der Bedarfssatz der RBS 3, der wieder nur bei 324,00€ beziffert ist?!

http://www.vdk.de/ov-schopfheim/ID123366

Liebe Grüße
Anke
alexa 02.11.2015, 18:34#2
AW: Regelbedarfsstufe 3 - 2016

Hallo Anke,
die Erhöhung der RGB 3 war ja durch das BMAS nur bis zur Neufestsetzung der Bedarfe zugesichert...
Da ja das Urteil des BSG bzgl. Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 durch das BMAS nicht umgesetzt
wurde und es keinen Rechtsanspruch auf eine (weiterhin) höhere Leistung in der RSB 3 gibt, war doch
ganz klar abzusehen, das die Leistung mit der Neufestsetzung wieder herabgesetzt wird.

Solltest Du noch keinen Widerspruch bzgl. der Zuordnung zur RBS 3 gemacht haben, tue es spätestens
für den nächsten Bescheid und fordere Einstufung in Regelbedarfsstufe 1 !!!
Anke 03.11.2015, 11:26#3
AW: Regelbedarfsstufe 3 - 2016

WBA steht gerade an, werde ich dann wohl tun müssen. Danke Alexa
alexa 03.11.2015, 18:30#4
AW: Regelbedarfsstufe 3 - 2016

Liebe Anke,

ich wünsche Dir gute Nerven und viel Erfolg!

Daumen drück..... :winke:
Anke 04.11.2015, 10:41#5
AW: Regelbedarfsstufe 3 - 2016

:kopfkratz:Nerven? Was für Nerven?

Seufz ...