Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil die Rechte von Menschen in Alten- und Pflegeheimen gestärkt. Künftig darf ein Pflegeheim den Pflegeplatz nicht weiter berechnen, auch wenn vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist das Pflegeheim aufgrund eines Auszugs oder Umzugs verlassen wird. (AZ.III ZR 292/17)
Kündigt man z.B. zum Ende des darauffolgenden Monats den vorhandenen Pflegeplatz bei einer 4-wöchigen Kündigungsfrist, bezieht aber Ablauf dieser einen freivorzeitig gewordenen Platz in einem geeigneterem Wohnheim, muss man die anteiligen Tage nicht weiter finanzieren. D.h. Betroffene können von einem Tag auf den anderen die Einrichtung wechseln , ohne zusätzliche Kosten befürchten zu müssen!
Näheres unter dem AZ. III ZR 292/17
oder z.B. Deutsche Ärztezeitung
Kündigt man z.B. zum Ende des darauffolgenden Monats den vorhandenen Pflegeplatz bei einer 4-wöchigen Kündigungsfrist, bezieht aber Ablauf dieser einen freivorzeitig gewordenen Platz in einem geeigneterem Wohnheim, muss man die anteiligen Tage nicht weiter finanzieren. D.h. Betroffene können von einem Tag auf den anderen die Einrichtung wechseln , ohne zusätzliche Kosten befürchten zu müssen!
Näheres unter dem AZ. III ZR 292/17
oder z.B. Deutsche Ärztezeitung