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Rechtliche Betreuung Rechnungslegung

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    Rechtliche Betreuung Rechnungslegung

    Hallo nochmal ihr Lieben; ich mach mir Zeit Tagen Sorgen ;wie ich das machen soll.Ich würd gern mal wissen wie ihr das so macht.Ich bin Ehrenamt. Betreuerin von meinem Bruder.Vorallem wegen der Gesundheitsvorsorge hat er das gebraucht.In meinem Aufgabenbereich ist auch die Vermögensvorsorge drin.Der Richter wollte das so.Als Schwester bin ich leider nicht befreit von der Rechnungslegung.Mein Bruder bezieht Rente 800 Euro und arbeitet in WfbM 159 Euro. Und Pflegeld bekommt er Pflegestufe 3.Er wohnt mit meiner Mutter zusammen. Sie kümmert sich um ihm.Es bleiben im Monat ;wenn alles abgebucht wär (Miete .Strom.Telefon. )so ungefähr 600 Euro übrig.Ich werde das Geld zu Hause bei ihm abgeben und quittieren lassen von ihm und das dem Gericht beilegen. War's das schon?Größere Ausgaben Rechnungen werde ich natürlich aufheben.Ist es dann ihm überlassen was er mit dem Geld macht? Wenn ich das Geld zu Hause bei ihm abgegeben habe ,weiß ich nicht was die mit dem Geld gemacht haben.Es wird für Lebensmittel meistens ausgegeben.viel bleibt dann nicht übrig.Ich wohne ja nicht zusammen.Einkaufen erledigt meine Mutter für ihn .Und muss sie alle Kassenzettels aufheben von Aldi, lidel? das wären in einem Jahr bestimmt über 100 kassenzettel. Verlangt das Gericht mehr?Für paar Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

    #2
    Hallo Melanie,

    hier findest Du ein:

    Merkblatt für den Betreuer bei Vermögenssorge

    Hinweise für die Abrechnungspflichten

    http://www.ag-luckenwalde.brandenbur...6genssorge.pdf

    Im Link oben findest Du auch eine Beispiel-Abrechnung.


    Hier findest Du amtliche Vordrucke für die Rechnung.
    https://www.justizportal.niedersachs...t---56735.html


    Ich würde den zuständigen Rechtspfleger kontaktieren.
    Dieser sollte Dir alle Deine Fragen beantworten.
    Dieser kann Dir auch genau sagen wie und was er haben möchte.

    Dafür ist ein Rechtspfleger da:
    ..." Sie beraten und begleiten in ähnlicher Weise die für volljährige hilfsbedürftige Menschen bestellten Betreuerinnen und Betreuer."...
    http://www.oberlandesgericht-braunsc...rin-65543.html

    Dort bekommst Du sicher auch Info-Blätter zum Thema.

    Vor allem weißt Du dann auch genau was "Dein" Rechtspfleger von Dir erwartet.


    LG
    Monika










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      #3
      Habe dort gerade gelesen (oberer Link) das ich als Elternteil, als Betreuerin keine rechnungslegung machen brauche.

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        #4
        Guten Morgen,

        Auch im Wiki Betreuungsrecht findet sich ein ausführlicher Artikel: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/...echnungslegung

        Das Wiki ist übrigens immer eine sehr gute Quelle für Fragen rund um die Rechtliche Betreuung.


        Grüße,

        Daniel

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          #5
          Hi Daniel,
          danke für den Hinweis...betrifft mich ja bald auch alles. Dann weis ich ja wo ich noch nach Infos stöbern kann.

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            #6
            Hallo,
            ich wollte mal anfragen, wer Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer und Pflegeperson in einem hat.
            Seit Januar ist mein Sohn nun in der Werkstatt beschäftigt und uns wurde Grundsicherung bewilligt.
            Da dies alles neu ist und ich bisher weder für die Pflege noch für die Unterkunft von meinem Sohn etwas verlangt habe, (Aufwandsentschädigung Betreuung wird beantragt) würde mich interessieren, auf was ich hierbei achten muss.

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              #7

              Hallo James,

              zu den Unterkunftskosten findest Du hier unter Punkt 23 Informationen:
              https://bvkm.de/wp-content/uploads/GruSi-2019_web.pdf

              Hier kannst Du ersehen was im Regelsatz enthalten ist:
              https://www.hartziv.org/wp-content/u...torte-2019.jpg
              https://www.hartziv.org/regelbedarf.html

              Wir überweisen monatlich einen von uns festgelegten Pauschbetrag, von dem Konto unserer Tochter, auf unser Elternkonto.
              Alles was wir vom Regelsatz zahlen haben wir in den Pauschbetrag eingerechnet.

              Das Pflegegeld bekomme ich als Pflegeperson direkt von der Pflegekasse auf unser Konto überwiesen.

              Du musst darauf achten das Dein Sohn nie mehr
              als das Schonvermögen (5.000 €) auf der Kasse hat.
              Ansonsten müsste Dein Sohn die Aufwandsentschädigung von seinem Geld zahlen:
              https://www.bundesanzeiger-verlag.de...ittellosigkeit



              LG
              Monika

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                #8
                Hallo Monika,

                vielen Dank schon einmal für die Antwort!
                Hat mir schon ein Stück weiter geholfen.

                Ich dachte das Pflegegeld darf man als Betreuer nicht erhalten?
                Bei den Unterkunftskosten steht bei mir :" Heizkosten werden prozentual berücksichtigt, sobald die abschließenden Weisungen vorliegen."
                Ich verstehe darunter das diese noch nicht mit zur Zahlung angewiesen wurden.
                Denke ich hier falsch?

                LG
                James

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                  #9
                  Zitat von James Beitrag anzeigen

                  Ich dachte das Pflegegeld darf man als Betreuer nicht erhalten?
                  Hallo James,

                  zB Pflegepersonal in einem Heim, in dem der Betreute wohnt, können wohl nicht zum Betreuer bestellt werden:
                  https://www.bundesanzeiger-verlag.de...n_als_Betreuer

                  Bei Eltern, die ihre behinderten Kinder pflegen, kenne ich das nicht.

                  LG
                  Monika

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                    #10
                    Hallo Monika
                    Betreuer bin ich ja schon. Nur dachte ich das ich das Pflegegeld wegen Insichgeschäft nicht annehmen dürfte. Da mir dies zu heikel war, habe ich bis jetzt die Finger davon gelassen.
                    Gruss
                    James

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                      #11
                      Guten Morgen!

                      Zitat von James Beitrag anzeigen
                      Nur dachte ich das ich das Pflegegeld wegen Insichgeschäft nicht annehmen dürfte.
                      Der Bezug von Pflegegeld in einem solchen Kontext dürfte im Regelfall unproblematisch sein und findet wohl in sehr vielen Fällen statt, wenn Elternteile Rechtliche Betreuer ihrer Kinder mit Behinderung sind.
                      Eine Anfrage an das Betreuungsgericht schafft im individuellen Einzelfall Rechtssicherheit und Klarheit.

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