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Antrag auf Aenderung der Betreuungsperson....

nicholas 14.06.2014, 17:01#1
Vor laengerer Zeit stellte ich fest,das mein erwachsener Sohn in einer Behinderten Werkstatt arbeitend-ohne genehmigte Absauganlage im Schweiss Bereich -erkrankte.Nicht nur er.

Ich hakte nach und sofort unterband seine Betreuungsperson-in diesem Falle seine Mutter und zugleich meine Ex-Ehefrau den Kontakt zu mir.

Sie wollte meine Recherchen nicht! LOGISCH: denn der Lieferant dieser gebastelten "Anlage" war ihr Partner....

Inzwischen habe ich am Amtsgericht einen Antrag zum Betreuerwechsel gestellt.

Das Amtsgericht ermittelt seit langem betreff der Finanzen etc.

Mich wuerde interessieren in welchem Rahmen auch die Beschuetzende Werkstatt dafuer Sorge tragen muss-das der Arbeitsplatz keine Gesundheitsgefahren verbirgt...

Danke fuer die Mithilfe.
amai 14.06.2014, 18:03#2
AW: Antrag auf Aenderung der Betreuungsperson....

Hallo Nicholas,

ich heiße dich Herzlich Willkommen hier bei uns im INTAKT- Forum. Ich wünsche dir einen guten Austausch und viele hilfreiche Informationen.

Ich denke das für die WfbM-Einrichtungen genau wie für jede andere Arbeitsstätte die Arbeitsschutzämter der Bundesländer für Überprüfungen zuständig sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Amt_f%C3%BCr_Arbeitsschutz

Ich würde mich zunächst an das bei euch zuständige Arbeitsschutzamt zur Beratung wenden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass für den Einbau von Absauganlagen nicht bestimmte Vorschriften und technische Abnahmen und Überprüfungen vorgesehen sind. Da kann man sicher dann drauf drängen, dass die entsprechenden Unterlagen auch vorgelegt und entsprechend überprüft werden.

Ebensowenig kann ich mir vorstellen, dass WfbM als Arbeitgeber nicht den Arbeitsschutzbestimmungen unterliegen sollen.

Auch die zuständige Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft hat sicher ein Interesse daran evtl. Zusammenhänge zwischen nicht eingehaltenen Arbeitsschutzbestimmungen und daraus resultierenden Erkrankungen festzuhalten.

Ich wünsche deinem Sohn und den anderen Betroffenen, dass die Folgen der mangelhaften Schutzbestimmungen wieder vollkommen ausheilen.

Dir viel Erfolg bei deinen Bemühungen.

LG, amai
Inge 14.06.2014, 18:13#3
AW: Antrag auf Aenderung der Betreuungsperson....

Hallo Nicholas,

herzlich willkommen hier bei Intakt :winke:
Ich wünsche Dir hier eine gute Zeit und viele hilfreiche Informationen.

Vielleicht findest Du in den eingestellten Links passende Hinweise:
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen
Die Werkstättenverordnung (WVO) regelt die fachlichen Anforderungen an die Werkstätten für behinderte Menschen und das Verfahren zur Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen.
Quelle: BMAS