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Krankenversicherung,, Urlaub, Wfbm

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    Krankenversicherung,, Urlaub, Wfbm

    Guten Tag,

    ich bin neu in diesem Forum und Mutter eines 17. Jährigen Sohnes mit Down-Syndrom. Im Augenblick besucht mein Sohn noch eine Werkstufe. Er soll aber schon ab Sept. 2015 diese verlassen (wenn ich nicht um ein Jahr verlängern kann?).

    Ich habe mich hier angemeldet, weil ich so viele Fragen in Bezug auf das Erwachsen Werden meines Sohnes habe.

    Nun lese ich mich langsam ein und habe eine erste Frage :

    ich bin alleinerziehend und bis jetzt habe ich die letzten Jahre (als Gabriel klein war, hatte ich pausiert) gut Berufsleben und Leben mit Gabriel vereinbaren können : ich bin Lehrerin und wir haben zur Zeit ja alle Ferien gemeinsam. Wenn ich später heimkomme als er, nutze ich die zusätzlichen Betreuungsleistungen usw... das geht gut auf.

    Nun dachte ich, wenn er später in einer Wbfm arbeitet, in welcher er nur eine Art Taschengeld bekommt (darauf kommt es aber auch nicht an), könnte er dann auch unbezahlten Urlaub nehmen, wenn ich gerade Schulferien habe. Inzwischen habe ich aber gelesen, dass Menschen in der Wfbm meist 30 bis 35 Tage Urlaub im Jahr haben (nur!) und diese Möglichkeit wahrscheinlich gar nicht gegeben ist, weil die Wfbm Zuschüsse bekommt, die sie wohl nur dann bekommt, wenn die Menschen da sind (?) usw usf.
    Einerseits werden Menschen wie mein Sohn als "erwerbsunfähig" betrachtet, wofür es Grundsicherung gibt, andererseits müssen behinderte Menschen zwingend so viel arbeiten, dass sie nur 30 bis 35 Tage Ferien im Jahr haben dürfen??Diese Unflexibilität verstehe ich einfach nicht!!!
    Für mich ist es eiin Problem, denn mein Job (pubertierende Jugendliche unterrichten!) ist sehr anstrengend und ich brauche die Ferien, auch zum Ausschlafen... Ich möchte aber auch nicht Gabriel in ein Heim weggeben!


    Das zweite Hauptproblem habe ich damit, dass mein Sohn dann, wenn er dort arbeite, zwingend selbst krankenversichert sein muss (ist es wirklich so?) und nicht mehr wie bis jetzt über seinen Vater versichert wird. Habe ich richtig verstanden, dass es Folgen haben kann für die Pflegeversicherung? Darf er dann weiter bei der TK bleiben oder haben wir keine Wahl? Wird dadurch die Pflegestufe überprüft? (noch haben wir die 2! und ich bekomme auch diese Zusatzbeiträge für die Rente...).
    Hat das auch zur Folge, dass das Pflegegeld gekürzt wird, wenn er doch fehlt, bzw. was passiert mit der KV, wenn er mal zwei Wochen in Frankreich im Sommer länger bleibt, weil er die Atlantikluft für seine Lunge braucht? (Arztattest?).

    Alles ist einfach so bürokratisch geregelt, dies bin ich aus Frankreich nicht gewöhnt!

    Oder wird es alles in der Praxis doch anders als in der Theorie?

    #2
    AW: Krankenversicherung,, Urlaub, Wfbm

    Salü Pascale,

    hat die WfbM nicht gleichzeitig mit der Schule Betriebsurlaub? Zumindest ist das in den meisten Regionen doch so geregelt.
    Zur Krankenversicherung findest Du Infos bei der BAG WfbM. Vielleicht hilft dir das weiter.

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      #3
      AW: Krankenversicherung,, Urlaub, Wfbm

      Hallo,
      ich kenne mich noch gar nicht aus : die Ferien fallen schon innerhalb der Schulferien denke ich, aber es sind nur 3 Wochen im Sommer oder so und wir sind unter anderem im Sommer immer in die Bretagne gefahren (da komme ich ja her), wenn schon für 5 1/2 Wochen... und ich habe als Lehrerin die Schulferien (zur Vorbereitung und Erholung) und dafür viel Streß im Schujahr...Ich verstehe nicht, warum Menschen mit eienr Schwerbehinderung kaum Ferien haben können....

      Ansonsten, danke für den Link, ich verstehe daraus : dass man auch freiwillig versichert sein kann, aber die Familienversicherung kann man in dem Fall nicht mehr in Anspruch nehmen? stimmt das?
      Zuletzt geändert von Pascale; 21.03.2014, 15:35.

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        #4
        AW: Krankenversicherung,, Urlaub, Wfbm

        Hallo Pascale,

        Herzlich Willkommen bei Intakt, ich wünsche dir einen guten Austausch und viele hilfreiche Informationen.

        Wenn dein Sohn eine Beschäftigung in einer WfbM aufnimmt, dann ist das eine versicherungspflichtige Berufstätigkeit. Er wird also als Arbeitnehmer versichert. Natürlich kann er bei der TK versichert bleiben, er ist nun aber als Arbeitnehmer allein versichert.

        LG, amai

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          #5
          AW: Krankenversicherung,, Urlaub, Wfbm

          Hallo!
          ich danke dir für die Antwort. Kann diese Veränderung (wenn er ebenfalls bei der TK versichert bleibt) eine Auswirkung auf die Pflegestufe haben (wie automatischer Besuch des MDK) oder ändert es nichts?

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            #6
            AW: Krankenversicherung,, Urlaub, Wfbm

            Hallo Pascale,

            so lange sich der Aufwand bei der Pflege nicht verändert, darf sich auch an der Pflegestufe nichts verändern.

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              #7
              AW: Krankenversicherung,, Urlaub, Wfbm

              Hallo Pascale,

              ich schliesse mich der Antwort von Gero an.

              Im übrigen: da sich die Krankenkasse nicht ändert, wird sich auch an den Abständen der MDK- Wiederholungsuntersuchungen nichts ändern.
              Wenn die Krankenkasse gewechselt wird kann die neue Kasse entscheiden, ob sie die Pflegestufe einfach so übernimmt oder eine Wiederholungsuntersuchung veranlasst.

              LG, amai

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