Alkoholsucht bei "geistig Behinderten". Unter dem Titel "Ruf der Flasche" kann man einen Beitrag dazu auf Spiegel online lesen.
AW: Gefahren auf dem Weg zur Selbstbestimmung
Hallo Kirsten,
deine Überschrift-
"Gefahren auf dem Weg zur Selbstbestimmung"
ist richtig gut getroffen.
Der Artikel "Ruf der Flasche" macht einem nicht gerade Hoffnung in Bezug auf Inklusion.
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In dem Artikel steht u.a.-
"Auf die Selbständigkeit schlecht vorbereitet"
Weil sie am normalen Leben teilhaben sollen, wohnt eine wachsende Zahl geistig Behinderter nicht mehr in geschlossenen Heimen, sondern in offener Unterbringung. Nach Angaben der Sozialhilfeträger wohnten 2011 rund 140.000 Behinderte ambulant betreut - mehr als doppelt so viele wie 2005. Rund ein Viertel von ihnen war geistig behindert.
Seit 2009 verpflichtet die Uno-Behindertenrechtskonvention Deutschland, die Situation geistig Behinderter zu verbessern. Die Kommunen unterstützen das Ziel der Inklusion, zumal die ambulante Betreuung in Wohnungen billiger ist als eine Rundumversorgung im Heim.
Bei der sogenannten "Inklusion" so wie wir sie kennen gelernt haben ging es nicht darum die Situation für behinderte Menschen zu verbessern sondern nur darum Geld einzusparen und behinderte Menschen BILLIG unterzubringen.
Unsere Tochter (geistig behindert und chronisch krank, Grad der Behinderung 100%, Merkzeichen B/G /H) hat für ein Jahr in einer Dreier-WG mit ambulanter Betreuung gewohnt.
-Von Zuhause direkt in eine WG.
-Die jungen, behinderten Menschen sind noch so lernfähig und motiviert.
-Es hörte sich an wie ein Hauptgewinn wenn man einen Platz in der WG bekommen würde.
Hinterher ist man immer schlauer....
Menschen wie unsere Tochter die bisher zuerst einmal in Heimen untergebracht wurden und mit viel, viel Training, Anleitung, Unterstützung zu mehr Selbstständigkeit/Selbstbestimmung (soweit wie überhaupt möglich) langsam hingeführt wurden, werden heute ohne Vorbereitung auf die Selbstständigkeit in eine Wohnung gesetzt
und das war es.....
egal ob der Hilfebedarf abgedeckt ist oder nicht, hauptsache BILLIG.
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Die Liste-
"Gefahren auf dem Weg zur Selbstbestimmung"
kann ich lange fortführen-
Es hat vom ersten Tag an keinen interessiert...
-ob die behinderten Menschen ihren Tag selber strukturieren können
-ob die behinderten Menschen Nachts nach Hause kommen
-ob die Behinderten Menschen am Wochenende genug Brot und Wurst haben
-ob die behinderten Menschen einen Einkaufszettel schreiben können
-ob die behinderten Menschen Alkohol trinken
-ob die behinderten Menschen kochen können
-ob die behinderten Menschen ihre Wohnung allein sauber halten können
-ob die behinderten Menschen krank sind
-ob die behinderten Menschen Probleme haben
-ob die behinderten Menschen vereinsamen
-ob die behinderten Menschen ihre Medikamente haben
-ob der Pflegedienst regelmäßig kommt und das macht was er soll
u.s.w..........u.s.w..........
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Das Recht der behinderten Menschen auf Selbstbestimmung im Rahmen der Inklusion wird als Alibi genommen
das sich niemand mehr zuständig fühlt an der unzureichenden Betreuung/Unterstützung dieser behinderten Menschen was zu ändern.
Den Eltern wird unterstellt das sie ihre erwachsenen, behinderten Kinder nicht loslassen wollen.
Es gab niemanden der sich verantwortlich dafür sah an dieser unzureichenden Betreuungssituation etwas zu ändern.
Es gab niemanden der sich verantwortlich dafür sah zu sagen wir haben uns geirrt, diesem behinderten Menschen können wir nicht die Betreuung zukommen lassen die er so dringend benötigt um nicht auf der Strecke zu bleiben.
Wie soll man als Eltern ein behindertes Kind loslassen was unterversorgt allein gelassen wird???
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Gerne würden wir sagen das der Artikel "Ruf der Flasche" nicht stimmen kann oder übertrieben ist
aber unsere Erfahrungen haben gezeigt das auf dem Weg zur sogenannten "Selbsbestimmung" nichts
undenkbar ist.
Nachdenkliche Grüße
Monika


