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Betreuung Nachweis Ausgaben

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    Betreuung Nachweis Ausgaben

    Hallo,

    ich bin die gesetzliche Betreuerin meiner erwachsenen schwerbehinderten Tochter. Sie ist jetzt endlich vor 2 Monaten in ein Wohnheim in die Nähe umgezogen, so dass ich sie mehrmals die Woche besuchen kann und in der Nähe habe.
    Beim Wechsel des Heims wurde ihr Taschengeldkonto aufgelöst und auf mein Konto überweisen. Da im alten Heim kaum Anschaffungen gemacht wurden, auch keine neuen Kleider usw. gekauft wurden, musste ich erstmal neue Bekleidung, neue Bettwäsche usw. anschaffen, ebenso fielen Kosten an für Umzugsauto, Umzugshelfer, kleines Regal usw. Da sich genug Geld auf dem Taschengeldkonto angesammelt hatte und auch schon knapp an der Grenze des erlaubten Vermögens war, habe einen Teil davon für die entstandenen Unkosten verwandt und den Rest auf ihr neues Konto im neuen Heim überweisen. Das Amtsgericht möchte nun den jährlichen Bericht einschl. Vermögensnachweis sowie die Kontoauszüge des alten und neuen Heimes. Ich habe dummerweise aber nicht für alles Rechnungen aufgehoben, da ich mir darüber gar keine großen Gedanken machte weil es sich ja um meine Tochter handelt und ich noch nie größere Ausgaben für sie hatte. Jetzt habe ich im Internet gelesen dass man für die zu betreuende Person genau Buch führen und alle Belege aufheben muss.
    Kann es deshalb jetzt Probleme geben wenn ich keine Belege mehr habe bzw. reicht dem Gericht eine schriftliche Auflistung der Ausgaben aus oder soll ich erstmal nur die Auszüge hinschicken und abwarten ob ich noch mehr einreichen muss ?

    Viele Grüße
    Xenia

    #2
    AW: Betreuung Nachweis Ausgaben

    Hallo Xenia,
    schön, dass es mit dem Umzug geklappt hat und du deiner Tochter nun besser beistehen kannst.

    Vielleicht kannst du ja für einige Posten Kopien der Rechnungen bekommen und die Umzugshelfer unterschreiben doch sicher noch einmal eine Quittung über die erhaltenen Beträge, für den Rest machst du eine Aufstellung. Solange die Beträge nicht ausserhalb eines üblichen Bereiches liegen für die angegebenen Güter sollte es, denke ich keine Probleme geben. Du kannst ja dazu schreiben, dass du nicht wusstest, dass du Ausgaben belegen musst.
    Du kannst ja auch dazu schreiben, dass sich so viel Taschengeld angesammelt hatte, weil es im anderen Heim niemanden gab, der mit deiner Tochter Unternehmungen (zum Beispiel Freizeitgestaltung , Friseur, Hobby, CD o.ä.) durchführte oder half , es für ihre persönlichen Bedürfnisse auszugeben.
    Du konntest ja wegen der Entfernung nicht so oft selber da sein und das übernehmen.

    Ich wünsche deiner Tochter, dass sie sich nun wohler fühlt.

    LG, amai
    Zuletzt geändert von amai; 20.11.2013, 16:16. Grund: edit: Tippfehler

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